Wer Musik über Tauschbörsen im Internet herunterlädt, sollte jedesmal vorher seinen Eingangsordner leeren. Denn sonst würden parallel zum Herunterladen eines Titels womöglich urheberrechtlich geschützte Werke zum Download an Dritte bereit gestellt, und dies sei strafbar, warnte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag.
Unbewusst strafbar gemacht
Die Verbraucherschützer empfehlen, heruntergeladene Dateien sofort aus der Inbox zu entfernen und an anderer Stelle zu speichern, um stets mit einem leeren Ordner online zu gehen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen. Ratsam sei zudem, mittels einer Software-Funktion die Inbox so einzurichten, dass der Zugriff Dritter nur noch nach Freigabe durch den PC-Nutzer möglich sei.
Um sich an einer Internet-Tauschbörse zu beteiligen, müssen Nutzer eine Software auf ihrem PC installieren, die dort einen Eingangsordner einrichtet. Alle von der Tauschbörse heruntergeladenen Dateien werden in diese Inbox gespeichert. Will sich ein Nutzer neue Titel von der Tauschbörse herunterladen, so öffnet sich für die Dauer des Download-Vorgangs seine Inbox, was zugleich zur Folge hat, dass er damit den anderen Tauschbörsen-Nutzern die dort enthaltenen Titel zum Download anbietet. Damit kann er sich strafbar machen, während der bloße Vorgang des Herunterladens strafrechtlich ohne Belang ist.
25.000 Strafanzeigen
Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass Anwälte von Rechte-Inhabern dieses Jahr schon Strafanzeigen gegen 25.000 Musikfans gestellt haben. Sie bekommen dadurch Zugang zur IP-Adresse der Nutzer. Laut dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft enden die Verfahren oft mit einem teuren Vergleich.