Nach langem Ringen verabschiedete der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP eine Reform des Urheberrechts. Es ist der so genannte Zweite Korb der Urheberrechtsnovelle, dem der Bundesrat nun noch zustimmen muss. Laut Bundesjustizministerium wird das Urheberrecht damit nach der ersten Novelle aus dem Jahr 2003 weiter an das "digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst".
Eingeschränkte Privatkopie
Privatkopien von nicht kopiergeschützten CDs und DVDs bleiben auch künftig legal. Allerdings wird die Privatkopie einer illegal hergestellten Vorlage verboten. Das bedeutet, dass ein Nutzer von illegalen Tauschbörsen im Internet keine Privatkopie erstellen darf, wenn offensichtlich ist, dass es sich bei einem Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot handelt.
Neu geregelt wurden zudem die Abgaben, die Hersteller von Geräten und Speichermedien wie MP3-Player oder CD-Brenner an die Urheber zahlen müssen. Bislang wurden diese detailliert vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Künftig sollen die Herstellern von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und die Verwertungsgesellschaften die Pauschale selbst aushandeln. Der Gesetzgeber gibt laut Justizministerium nunmehr nur noch einen "verbindlichen Rahmen für die Vergütungshöhe vor". Keine Abgabenpflicht besteht auf Geräte, die zwar ein digitaler theoretisch für Vervielfältigungen nutzbarer Speicherchip eingebaut ist, dieser aber tatsächlich anderen Funktionen dient.