Freitag, 06.07.2007 11:36

Tele2 wegen Werbeanrufen erneut verurteilt

aus dem Bereich Breitband
Erneut hat der Telefonanbieter Tele2 vor Gericht eine schwere Schlappe hinnehmen müssen. Das Landgericht Düsseldorf verhängte wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte Beweise für eine Missachtung eines früheren Urteils gegen Tele2 vorgelegt und die Düsseldorfer Richter damit überzeugt (Az.: 38 O 145/06).

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Früheres Urteil ignoriert

Bereits im Februar war Tele2 auf Betreiben der Verbraucherschützer gerichtlich untersagt worden, ohne vorliegende Einwilligung des Angerufenen Werbetelefonate durchzuführen. Dennoch habe es weiter zahlreiche Beschwerden gegen Tele2 gegeben, berichtet die "Financial Times Deutschland". Mehr als 70 neue Verstöße wurden den Verbraucherschützern in der Zwischenzeit gemeldet, in keinem einzigen Fall konnte Tele2 vor Gericht eine ausreichende Einwilligung der betroffenen Telefonkunden vorlegen. Es bleibt abzuwarten, ob diese empfindliche Geldstrafe das Unternehmen nun tatsächlich dazu bewegt, sich an die Urteile gebunden zu fühlen.

Tele2 musste sich in den letzten Jahren wiederholt vor Gericht verantworten. Erst Ende März wurden vom selben Gericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzvb) zwei nicht kundenfreundliche Vertragsklauseln für rechtswidrig erklärt. Aber auch Tele2 hat vor Gericht schon Siege errungen. Im April 2004 wurde eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen irreführender Werbung für einen zwischenzeitlich eingestellten Tarif erlassen. Ebenso im März 2004, als der Telekom vorgeworfen wurde, Preselection-Kunden von Mitbewerbern abzuwerben.
Stefan Hagedorn
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