Der Suchmaschinen-Gigant Google hat am vergangenen Mittwoch eine schwere Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Das Hanseatische Oberlandesgericht gab einer Klage des Unternehmers Daniel Giersch statt. Er sah in der von Google verwendeten Bezeichnung Gmail seine Markenrechte verletzt und legte sich daraufhin mit dem Weltkonzern an. Gleichzeitig gab Google den Kauf des
VoIP-Unternehmens GrandCentral bekannt.
Gmail verboten
In der vierten Runde der fast dreieinhalb Jahre dauernden Auseinandersetzung wurde Google nun verboten, die Bezeichnung Gmail in Deutschland zu verwenden. Google hatte seinem E-Mail-Dienst auch hierzulande vor vier Jahren diesen Namen gegeben. Allerdings war Giersch schneller und hatte sich die Marke bereits vor sieben Jahren gesichert. Er bietet unter der Domain www.gmail.de ein hybrides Mailsystem an.
"Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", teilt der Daniel Giersch vertretende Rechtsanwalt Sebastian Eble der Kanzlei Preu Bohling & Partner mit. (Az.: 5 U 87/06). Google klagt gegen den Unternehmer auch in Spanien, Portugal und der Schweiz. Nach Worten von Rechtsanwalt Sebastian Eble hat Google angekündigt, die Klagen gegen Giersch so lange fortzusetzen, bis er die in Deutschland gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lässt. In Österreich konnte er unterdessen ein Verfahren ebenfalls für sich entscheiden.
Gmail hatte es in den letzten Monaten wiederholt in die Schlagzeilen geschafft. Ende Juli hatte Google mit der
Abschaltung seines kostenlosen E-Mail-Dienstes gedroht, wenn die Bundesregierung an ihren Überwachungsplänen festhalte. Bereits nach der
Ankündigung, Gmail an den Start zu bringen, bahnten sich
Streitigkeiten um den Namen des Angebotes an.