Donnerstag, 05.07.2007 13:10

Bundestag berät über Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Breitband
Die heftig umstrittene Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat soll nun eine der letzten Hürden nehmen. Ab morgen ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in erster Lesung Thema im Deutschen Bundestag. Im vergangenen April hatte das Bundeskabinett in Berlin das neue Gesetz verabschiedet, das für eine stärkere Überwachung von Telefon- und Internetverbindungen den Weg bereitet. Die Vorgaben kommen von der Europäischen Union.

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Speicherungen in diesem Jahr

Den Plänen der EU und der Bundesregierung zufolge soll die Richtlinie möglichst schnell in deutsches Recht umgesetzt werden: Die ersten Datenspeicherungen werden voraussichtlich schon in diesem Jahr erfolgen. Sechs Monate lang sollen künftig Internet- und Telefondaten gespeichert werden, unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht.

Bisher mussten die Verbindungsdaten unverzüglich nach dem Gespräch wieder gelöscht werden, außer sie wurden für die Abrechnung benötigt. Die europäischen Sicherheitsbehörden versprechen sich damit, effektiver gegen den Terrorismus vorgehen zu können, denn mit den Daten könnten nach Meinung der EU Terroristen leichter und schneller überführt werden. Medien, Datenschützer und Wirtschaftsverbände protestierten seit langem gegen das neue Gesetz.

Scharfe Kritik aus der Internetwirtschaft

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisiert die Eile des Gesetzgebers und die unrealistische Umsetzungsfrist für die Speicherung der Internetdaten, die ab dem 1. Januar 2008 erfolgen soll. "Die Pflicht zur verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung ist eine enorme technische und personelle Herausforderung für die Unternehmen", sagte eco-Vorstand Oliver Süme. Zudem würden die noch nicht geklärten technischen Standards und Prozesse eine so kurzfristige Umsetzung unmöglich machen. Der Verband kritisierte, dass außerdenoch nicht geklärt sei, inwieweit die Unternehmen für hohen Kosten entschädigt würden, die mit der Speicherung verbunden sind.

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, darum ist laut Verband auch eine Beschränkung der Nutzung der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten notwendig. Vor wenigen Wochen erst hatte die Musikindustrie gefordert, auf die gespeicherten Verbindungsdaten zurückgreifen zu können. Sie wollen auf diesem Weg an die Nutzerdaten illegaler Internettauschbörsen kommen, denn die Verfolgung ist technisch schwierig und wer sich auskennt, ist so leicht nicht zu erwischen. Die Musikindustrie hofft nun, ihren Vorteil aus der Massenspeicherung ziehen zu können und begrüßt die jüngste Forderung des Bundesrats, die Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Verfahren zu speichern.
Denise Bergfeld
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