Samstag, 30.06.2007 15:01

Staatsnamen in Web-Adressen untersagt

aus dem Bereich WebHosting
Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil über die Verwendung von Staatsnamen für private Web-Adressen gefällt. Nach einem Mitte der Woche bekannt gewordenen Urteil dürfen keine Namen von Staaten für Internetadressen von Privatleuten missbraucht werden.

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Staatsnamen genießen Schutz

Für Staatsnamen bestehe nach Ansicht der Richter immer ein ausschließliches Nutzungsrecht des jeweiligen Staates. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um den Namen in der Landessprache oder in einer Übersetzung handelt. Mit dieser Entscheidung setzte sich Tschechien auch in zweiter Instanz gegen eine Privatperson durch, die Domains wie tschechische-republik.de oder tschechische-republik.com auf ihren Namen angemeldet hatte (Az.: 5 U 153/06).

Das Kammergericht Berlin bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Landgerichts. Es müsse für den Internetnutzer deutlich zu erkennen sein, dass hinter einem Staatsnamen im Internet nicht eine Privatperson mit kommerziellen Interessen stehe, sondern immer der jeweilige Staat selbst.
Stefan Hagedorn
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