Freitag, 08.06.2007 11:02

1:0 für Verbraucher gegen Internetabzocker

aus dem Bereich Sonstiges
Auf den ersten Blick scheinen schwere Zeiten für die Internetabzocke in Deutschland angebrochen zu sein: Erst ein paar Tage ist es her, da verloren die Gebrüder Schmidtlein vor dem Landgericht Darmstadt und sollen nun 24.000 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Verbot irreführender Werbung zahlen. Heute gibt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt, dass auch die Internet Service AG vom Landgericht Stuttgart verurteilt wurde - wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung (Urteil vom 15.05.2007, Az. 17 O 490/06).

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Ein "Pyrrhussieg"

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die beklagten Unternehmen können immer noch in Berufung gehen. Dennoch ist das Urteil aus Sicht des vzbv positiv ausgefallen – es zeige jedoch vor allem die eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes gegenüber Unternehmen, die ganz bewusst auf Täuschung und Irreführung setzen, kritisiert vzbv-Vorstand Edda Müller.

Nach Meinung des vzbv wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart folgenlos bleiben, gar als "Pyrrhussieg" bezeichnet Müller das Urteil. Das Problem: Die kritisierten Seiten der Internet Service AG waren nach dem gleichen Schema aufgebaut, wie es von Abofallen im Internet bekannt ist. Preisangaben und Vertragsbindungen wurden auf www.esims.de und www.testcars.com verschleiert, Nutzer mit reißerischen Anzeigen für "gratis SMS" und Testfahrten in Luxuskarossen gelockt. Erst im Kleingedruckten wurde versteckt auf den Preis hingewiesen, was viele in ein ungewolltes Abo stolpern ließ.

Das Urteil des Landgerichts sagt nun nicht mehr aus, als dass die betroffenen Websites so gestaltet waren, dass sie es darauf angelegt sei, "Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen". Daher sei eine deutliche Kennzeichnung erforderlich, dass ein Vertragsabschluss folge und wie hoch die Kosten seien, so die Ansicht der Richter. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen die Websites künftig transparenter gestaltet werden. Konkrete Folgen für bereits Geschädigte habe das Urteil laut vzbv jedoch nicht, ebenso wenig stelle es eine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar.

Keine Folgen erwartet

Betroffene Verbraucher müssten sich stattdessen individuell zur Wehr setzen. Das Urteil selbst beschreibe lediglich, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten habe. "Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterher ruft: Mach' das nie wieder," kritisiert Müller. Es fehle an Sanktionen im Wettbewerbsrecht: "Der Fall Internet Service AG ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnt", so Müller weiter. Die Verbraucherschützer fordern daher ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers. So sollten Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirksamere Sanktionen aufgenommen werden, so die Meinung des vzbv. So sollten beispielsweise Unrechtsgewinne leichter abgeschöpft werden können. Zudem sollten Verbraucher bei Verstößen des unlauteren Wettbewerbs Verträge auflösen und Schadensersatz fordern können.
Aleksandra Leon
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