Dienstag, 05.06.2007 19:38

Gericht verbietet Premiere Sky

aus dem Bereich Sonstiges
Schwierige Zeiten sind für Premiere-Chef Georg Kofler angebrochen. Kaum denkt arena als wichtiger Partner für die Fußball-Bundesliga über eine Zeit ohne Premiere nach, hat das Berliner Landgericht am Dienstagnachmittag das geplante Digitalpaket Premiere Sky verboten.

Anzeige
Premiere Sky verboten

In der Urteilsverkündung gaben die Richter bekannt, dass Premiere sein neues Programmpaket nicht Premiere Sky nennen darf. Auch der Name Premiere Sky GmbH darf nicht länger verwendet werden. Die Entscheidung des Landgerichtes gilt für Deutschland und Österreich. Ab 1. September wollte Premiere unter der Bezeichnung Premiere Sky ein nicht exklusives Programmangebot für Satelliten-Direktempfänger anbieten. Maximal 20 Programme sollen nach Premiere-Angaben Bestandteil in das neue Paket aufgenommen werden.

Erste Verträge unterzeichnet

Am vergangenen Freitag hat Premiere die ersten Verträge für die neue Plattform unterzeichnet. Die Turner Broadcast-Programme Turner Classic Movies (TCM), Cartoon Network und Boomerang werden Bestandteil des neuen Paketes werden. In erster Linie will Premiere Programmanbietern, die bisher nicht oder nicht mehr über Satellit vermarktet werden, eine Möglichkeit zur Satelliten-Abstrahlung einräumen.

Die britische Bezahlfernsehplattform British Sky Broadcasting (BSkyB) hatte Premiere wegen einem Verstoß gegen geltendes Markenrecht verklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt. Rupert Murdoch hat sich mit seiner Plattform BSkyB europaweit die Rechte am Begriff "Sky" gesichert und diese schon in mehreren Ländern mit juristischen Mitteln erfolgreich verteidigt.

Premiere will neuen Namen

Premiere-Specherin Anja Knigge kündigte am Dienstagnachmittag auf Anfrage unserer Redaktion an, dass Premiere gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Dies wird aber erst in etwa zwei Wochen möglich sein, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Derzeit laufen Vorbereitungen für einen Ersatznamen auf Hochtouren, der bislang nicht öffentlich bekannt ist. Der Pay-TV Anbieter will sich aber nach Worten von Knigge alle Optionen offen halten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es am Ende ein anderer Name werden wird, sei jedoch "nicht sehr gering". Dennoch will Premiere sich bemühen, den ursprünglich geplanten Namen Premiere Sky durchzusetzen. Schon im Laufe dieses Monats soll es weitere Vertragsabschlüsse geben. Mit welchen Anbietern genau verhandelt wird, wollte Knigge nicht sagen. Jedoch ist davon auszugehen, dass alle ehemals über die inzwischen eingestellte easy.TV-Plattform abgestrahlten TV-Sender sich um einen Platz im neuen Premiere-Paket bemühen. Dazu zählen beispielsweise AXN, Silverline Movie Channel, Extreme Sports Channel und National Geographic Channel.

Eine Verzögerung des geplanten Starttermins 1. September gilt als unwahrscheinlich. Sollte jedoch auch der zweite Name vor Gericht abgeschmettert werden, könnte es knapp werden. Knigge wollte nicht ausschließen, dass zum Starttermin noch nicht alle Sender zur Verfügung stehen und das gesamte Programmangebot erst im Laufe der darauf folgenden Wochen auf Sendung geht.
Stefan Hagedorn
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

Provider Wechsel
DSL Speed Test gemacht und nun unzufrieden mit der DSL Leistung?
Jetzt Kosten für den DSL Anschluss senken und neuen Telefonanbieter suchen.
Günstige Angebote der wichtigsten Internet Provider auch inklusive DSL Modem in der Übersicht.
Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
VDSL
Auf der Suche nach dem wahren Highspeed Internet mit DSL Flat?
Mit ihrem VDSL - Internetzugang kommt die Telekom-Tochter T-Home auf bis zu 50 Mbit/s.
Fernsehen im Internet gibt's im Entertain-Paket dazu. Auch Fußball in HD-Qualität über LIGA total und Filme per Video on Demand sind kein Problem.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs