Mittwoch, 23.05.2007 19:22

Gebrüder Schmidtlein verlieren vor Gericht

aus dem Bereich Sonstiges
Kostenpflichtige Angebote im Internet müssen auch als solche klar zu erkennen sein. Wegen Verstoßes gegen das Verbot irreführender Werbung hat das Landgericht Darmstadt nun die Gebrüder Schmidtlein GbR zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt, wie die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg am Mittwoch mitteilte.

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Alles irreführend

Die verurteilte Firma hatte auf zahlreichen Internetseiten für die Aufnahme in eine Datenbank geworben, über die Nutzer Songtexte, Hausaufgaben oder Gedichte abrufen, Kurzmitteilungen versenden oder Musiktitel tauschen konnten. Nicht zu erkennen war aber, dass dies auch Geld kostete. Nach Abmahnungen und Unterlassungserklärungen wurde die Firma dafür in zwölf Fällen zu je 2000 Euro Strafe verurteilt. Sie kann dagegen noch Berufung einlegen. (Az.12 O 532/06)

Gegen vier weitere Internetanbieter reichte die Wettbewerbszentrale Klagen wegen irreführender Werbung ein. Auf den beanstandeten Seiten können Nutzer ihre persönliche Lebenserwartung abfragen, ihre Intelligenz testen, nach den Ursprüngen ihres Namens forschen oder Kochrezepte abrufen. Zahlreiche weitere Anbieter mahnte die Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung ab. Eine Liste von Kostenfallen im Internet ist bei der Wettbewerbszentrale abrufbar.
Hayo Lücke / afp
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