Dienstag, 08.05.2007 18:13

Kohle scheffeln mit YouTube-Videos

aus den Bereichen Computer, Sonstiges
Schon vor geraumer Zeit versprachen die Betreiber der Video-Plattform YouTube, dass mit dem Einstellen von kurzen Video-Beiträgen künftig Geld verdient werden kann. Nun scheinen die Macher ihre Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Allerdings ist die Zahl der betroffenen Youtube-Nutzer sehr begrenzt.

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An der Werbung mitverdienen

Bisher werden nur professionelle Partner an den Werbeerlösen beteiligt, die mit ihren Videos erwirtschaftet werden. Dazu gehören etwa der britische Fernsehsender BBC oder die US-Basketballliga NBA. Nun wurden auch die ersten Privatpersonen eingeladen, sich bei YouTube in den Partner-Rang umstellen zu lassen. Darüber informiert die Plattform in einem Blog-Beitrag.

Wichtigstes Kriterium ist dabei die Beliebtheit der Video-Clips. Sie müssen nicht nur populär, sondern auch originell sein und konstant hohe Zugriffszahlen garantieren. Nur somit werden die Videos für Werbepartner auch interessant. Die Nutzer können, wenn sie sich für das Partnermodell entscheiden, selbst festlegen, bei welchen ihrer Videos Werbung angezeigt werden soll.

Wie viele Hobbyfilmer bislang ausgewählt wurden, darüber schweigt sich YouTube aus. Auch über die Höhe der Werbevergütungen gibt es keinerlei Angaben. Dennoch kann sich jeder Nutzer, der eigene Inhalte zur YouTube-Gemeinschaft beisteuert, sich über ein Kontaktformular für den "Partner"-Status bewerben. Ob er sich dann zu den Auserwählten zählen darf, erfährt er direkt vom Anbieter.

Premier League reicht Klage ein

Doch es ziehen weitere Wolken am Web2.0-Himmel auf: Die Betreiber des Videodienstes müssen sich erneut vor Gericht verantworten. Der Fußballverband der britischen Premier League hat am vergangenen Freitag in New York gegen YouTube Klage eingereicht. Den Nutzern würde die Möglichkeit von Urheberrechtsverletzungen gegeben. Damit reiht sich die Premier League in eine lange Reihe von klagenden Unternehmen und Organisationen ein. Die Frage der Verantwortung des Unternehmens für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer ist aber nach wie vor ungeklärt.
Stefan Hagedorn
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