Die EU-Kommission hat das Verfahren gegen ARD und ZDF eingestellt. Gegen die öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde seit zwei Jahren wegen des Verdachts auf unzulässige Beihilfen durch die Gebührenfinanzierung ermittelt. Die Privatsender hatten das Verfahren gegen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender angestrengt.
Neuer Staatsvertrag in Planung
Am Mittwoch verkündete EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes offiziell die Einstellung des Verfahrens. Die Bundesregierung hatte als Kompromiss zugesagt, innerhalb von zwei Jahren einen neuen Rundfunkstaatsvertrag aufsetzen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag soll darin klarer definiert und von den kommerziellen Tätigkeiten schärfer getrennt werden. Zudem ist eine Beschränkung der Gelder vorgesehen. Dies soll durch schärfere Kontrollen überwacht werden.
Der Vorsitzende der Rundfunkkomission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), begrüßte die Entscheidung. Er sieht die "Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" gestärkt.
Der
Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) wollte mit dem Verfahren eine deutliche Reduzierung der Rundfunkgebühren erreichen. Die GEZ-Einnahmen sollten nur zur so genannten Grundversorgung der Zuschauer ausreichen. Die EU hatte geprüft, ob ARD und ZDF die GEZ-Gebühren unerlaubter Weise zur Querfinanzierung nutzen. Der VPRT hatte in diesem Zusammenhang den Ausbau der Internetauftritte, den Start von digitalen Spartensendern und den Erwerb von teuren Sportrechten kritisiert. Unter Auflagen wird dies den öffentlich-rechtlichen Anstalten aber auch künftig gestattet.
Stefan Hagedorn