Die Vorratsdatenspeicherung rückt näher. Vor einer Woche wurde das Gesetz in Deutschland
abgesegnet, nun geht es an die praktische Umsetzung. Möglicherweise sogar schneller als bisher angenommen. Die Berliner Zeitung berichtet, dass die Internetbranche ab dem kommenden Jahr alle Verbindungsdaten speichern muss.
Gnadenfrist nicht ausgenutzt
Das heftig umstrittene Gesetz entstammt der Feder der Europäischen Union (EU) und muss in seiner vollen Wirkung spätestens in zwei Jahren umgesetzt sein. Während bereits feststeht, dass Telefonverbindungen spätestens ab dem 15. September in Deutschland für ein halbes Jahr gespeichert werden müssen, hat die EU für Internetzugang,
VoIP-Telefonie und E-Mails eine Schonfrist gewährt.
Bis zum 15. März 2009 kann die Speicherung aufgeschoben werden. Dies gilt aber nur für Länder, die der EU in der Vergangenheit eine entsprechende Absichtserklärung zukommen ließen. Die Bundesregierung hat eine solche Erklärung
bereits abgegeben, beabsichtigt nun aber offenbar nicht, die Gnadenfrist gänzlich auszuschöpfen. Der Erklärung zufolge sollte die Frist in Deutschland um 18 Monate bis März 2009
ausgeweitet werden. Dass in Deutschland die Internetüberwachung doch früher anlaufen soll, untermauert der Bericht der Berliner Zeitung. Aus dem neuen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht laut Zeitung hervor, dass die Internetbranche bereits ab dem 1. Januar 2008 alle Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang speichern muss.
Internetbranche erzürnt
"Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden", erklärt eco-Vorstand Klaus Landefeld. Es sei völlig unrealistisch, die Speicherung zu diesem Zeitpunkt umzusetzen. Für die Speicherung müsse neue Technik beschafft und aufgesetzt werden, die hohe Kosten mit sich ziehe. Denn es sind auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat. Die Internetwirtschaft werde nun gezwungen, bis zum kommenden Jahr zu investieren, wobei das Gesetz vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht noch gekippt werden kann.
Gespeichert werden künftig
alle Verbindungen unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht. Festgehalten wird etwa nach einem Telefongespräch, wer wann mit wem von wo aus gesprochen hat. Bisher mussten die Telekommunikationsanbieter diese Daten unverzüglich nach dem Gespräch wieder löschen, es sei denn, sie benötigten sie für die Abrechnung. In diesem Fall konnten die Telekom-Anbieter die Daten maximal 90 Tage lang speichern. Datenschützer kündigten bereits an, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, sollte die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden.
Datenschützer laufen Sturm
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die Pläne in der Vergangenheit stark kritisiert. Gestern veröffentlichte er den 21. Tätigkeitsbericht für 2005/2006 und ließ durchblicken, dass es um den Datenschutz in Deutschland nicht gut bestellt ist. Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete der Bundesdatenschutzbeauftragte als einen "tiefen Einschnitt in den Datenschutz". Schon jetzt seien Rufe laut geworden, die geschützten Daten auch zur Ermittlung von Musiktauschbörsen-Nutzern zu verwenden. Die Speicherung führe zu "beispiellosen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten überwiegend unverdächtiger Personen".