Die Internet-Auktionshaus
eBay muss verhindern, dass auf seiner Plattform gefälschte Uhren oder andere Plagiate angeboten werden. Ebay ist verpflichtet, technisch mögliche und andere zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil.
Ebay muss vorsorgen
Allerdings dürfen eBay dem Urteil zufolge keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. (AZ: I ZR 35/04. Werden eBay und andere Aktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren.
Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Damit setzte der Uhrenhersteller Rolex seinen Unterlassungsanspruch gegen eBay in letzter Instanz durch.
Denise Bergfeld
/ afp