Der Telekommunikationsanbieter Tele2 hat vor dem Landgericht Düsseldorf am 28. März einen Dämpfer kassiert. Wie am heutigen Montag bekannt wurde, erklärte das Landgericht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzvb) hin zwei nicht kundenfreundliche Vertragsklauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens für rechtswidrig.
Transparenzgebot missachtet
Der Grund für die Klage sind die AGB des
Tele2 Maxx-Telefontarifs. Darin mussten die Kunden versichern, ihre Telefon-Flatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen. Was der Kunde unter einem solchen Maß zu verstehen hat, wurde aber nicht weiter erläutert. Tele2 behielt sich damit jedoch vor, den Telefonanschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Nach Meinung der Verbraucherzentralen dienen solche Klauseln dazu, die Verbraucher gezielt zu verunsichern. "Durch derart undurchsichtige Klauseln schaffen sich die Anbieter ein Hintertürchen, einen für sie wenig lukrativen Vertrag einseitig zu kündigen", sagte Edda Müller, Vorstand des vzvb. Laut Gericht sei "nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen des Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt". Dadurch würde Tele2 gegen das Transparenzgebot verstoßen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Für den Fall dass Tele2 Revision einlegt, wird der Streit vor dem Oberlandesgericht weiter ausgetragen.
Schwarze Schafe
Doch Tele2 ist nicht das einzige schwarze Schaf, das auf derartige Vertragspassagen zurück greift. Im vergangenen Jahr wurden bereits Fälle bekannt, in denen Arcor einige Kunden schriftlich abgemahnt und die Auslands-Telefonflatrate gekündigt hatte. Die Eschborner hatten sich dementsprechend in ihren Geschäftsbedingungen abgesichert. Auch 1&1 geriet in der Vergangenheit bereits in die Schlagzeilen, als das Unternehmen Dauertelefonierern die Telefon-Flatrate kündigte.
Denise Bergfeld