Bald könnte es vorbei sein, mit den von der Bundesregierung beschlossenen Regulierungsferien für das schnelle VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG. Der Regulierer will die Telekom dazu zwingen, das schnelle VDSL-Netz für die Konkurrenz zu öffnen. Einen entsprechenden Entwurf für eine Regulierungsverfügung hat die Bundesnetzagentur heute veröffentlicht. Damit kommt die Bonner Behörde einer zentralen Forderung der EU-Kommission nach.
Zugang an Kabelverzweigern
Im September vergangenen Jahres
veröffentlichte die Bundesnetzagentur zwar bereits eine Regulierungsverfügung für den so genannten IP-Bitstrom-Zugang. Dieser wurde aber noch nicht in die Praxis umgesetzt. Jetzt geht die Bonner Behörde offenbar noch einen Schritt weiter: Der heute veröffentlichte Entwurf sieht vor, dass die Wettbewerber der Deutschen Telekom nicht nur wie bisher Zugang zur Kupferdoppelader erhalten, sondern auch die Leerrohre der Telekom zwischen Hauptverteilern und rund 300.000 Kabelverzweigern nutzen können.
Die Konkurrenten könnten dann neben den Kästen eigene Technik aufstellen. Geplant ist, dass sie von dort aus die Rohre der Telekom mitbenutzen, um eigene Glasfasern zu ziehen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, so sollen sogar die Glasfasern der Telekom mitgenutzt werden dürfen.
Mit aufs schnelle Telekom-Netz
"Die Bundesnetzagentur hat einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht", sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), in dem sich die alternativen DSL-Anbieter organisieren. Doch den alternativen Anbietern gehen die Maßnahmen noch nicht weit genug. Mit dem Zugang zu den Leerrohren sei zwar eine der Forderungen erfüllt, diese Zugangsvariante komme aber aufgrund der damit verbundenen hohen Investitionen nur für wenige Anbieter in Frage. Zudem stelle sich das Problem, dass es oft baurechtlich nicht möglich sei, weitere Kabelverzweiger neben denen der Telekom aufzustellen. Neben dem Zugang zu den Leerrohren und zur unbeschalteten Glasfaser sei somit laut VATM auch der entbündelte Zugang zu Glasfaser und Kupfer im Kabelverzweiger unverzichtbar. Die Wettbewerber fordern außerdem einen gebündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am Hauptverteiler.
Bis Freitag, 4. Mai, können sich die betroffenen Unternehmen nun dazu äußern. Der Regulierer will bei der Anhörung die Netzumbaupläne der Telekom aber auch die künftigen Absichten der Wettbewerber erkunden, um nach eigenen Angaben eine "sichere und tragfähige Entscheidungsgrundlage" zu schaffen.