Die
Regulierungsbehörde will nach eigenen Angaben weitere Frequenzbänder für die
WiMAX-Nutzung öffnen. Das kündigte Klaus-Udo Marwinski von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf einem WiMAX-Kongress in Berlin an.
Zwei Frequenzbereiche im Gespräch
Bislang wird das 3,5-GHz-Band (3.400 bis 3.600 MHz) für den WiMAX-Zugang genutzt. Die Nutzungsrechte wurden im
Dezember an fünf Anbieter versteigert worden. Der Regulierer prüft derzeit, auch den unmittelbar benachbarten Frequenzbereich 3.600 bis 3.800 MHz freizugeben. Da in diesem Bereich Richtfunkstrecken und andere Funkdienste betrieben werden, muss eine Kompatbilität zu diesen Angeboten gewährleistet werden. Diese Auflage wird zukünftigen Lizenzinhabern gemacht. Auch über eine Öffnung des Frequenzspektrums von 5.725 bis 5.825 MHz wird nachgedacht. Im zweiten Halbjahr will die Regulierungsbehörde konkrete Vorschläge dazu vorlegen.
Umstritten ist die Öffnung eines dritten Frequenzbereichs, der bislang ausschließlich als Reserve für
UMTS vorgesehen ist. Dabei handelt es sich um den auch als "IMT-2000 Extension Band" bezeichneten Bereich 2.500 bis 2.690 MHz. Immer mehr Regulierungsbehörden in Europa fordern eine technologie- und dienstneutrale Vergabe der Frequenzen, anstatt auf bestimmte Systeme zu setzen. Anbieter für mobile WiMAX-Dienste könnten einen Anspruch auf diesen Frequenzbereich einfordern. Ein öffentliches Konsultationsverfahren soll bereits in den nächsten Tagen beginnen.
Mobile WiMAX-Dienste
Überdacht werden sollen nach Angaben des Regulierers auch die bisher gültigen WiMAX-Lizenzbedingungen. Diese erlauben den Veranstaltern nur stationäre oder portable Funkanschlüsse innerhalb der Funkzelle. Echte Mobilfunkdienste mit nahtlosem Übergang beim Wechsel von einer Funkzelle in die nächste sind nicht zulässig.
Im letzten Winter waren bei der Vergabe in 28 Regionen Frequenzpakete ohne Gebot geblieben, da viele Netzbetreiber wegen der Einschränkungen kein Interesse gezeigt hatten. Um den Weg für mobile Dienste frei zu machen, müssen geltende Vorschriften überarbeitet werden. Die derzeit geltenden Frequenzbereichszuweisungs- und Frequenznutzungspläne erlauben nur die Lizensierung fester Funkdienste.
Stefan Hagedorn