Sonntag, 25.03.2007 15:03

Staatliche PC-Spionage bleibt vorerst legal

aus dem Bereich Sonstiges
Eine gesetzliche Regelung, die gegen das heimliche Ausspähen von Computern über das Internet vorgehen soll, ist vorerst nicht in Sicht. Der Bundesrat hat eine geplante Gesetzesänderung vorerst verschoben. Ein von Thüringen eingebrachter Antrag wurde von der Länderkammer am Freitag vor einer Woche mehrheitlich abgelehnt.

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Nichts "übers Knie brechen"

Die Innen- und Justizminister der Länder mahnten zu "Behutsamkeit und Nachdenklichkeit", wie weit man bei diesem Thema gehen kann. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FPD) warnte, man solle nichts "übers Knie brechen". "Es lohnt bei diesem Thema, das Nachdenken ein Stück zu verlängern", forderte Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD).

BGH-Verbot bleibt vorerst in der Schwebe

Anfang Februar entfachte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine kontroverse Diskussion über dieses Thema. Der BGH hatte das Ausspionieren von Computern über das Internet durch staatliche Ermittler wie der Polizei verboten. Begründet wurde das Urteil mit einer fehlenden Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen. Eine Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms, die sich gegen die Entscheidung aus dem vergangen Jahr richtete, wurde zurückgewiesen.

Die Internet-Spionage könnte nicht mit einer offen durchzuführenden Durchsuchung gleichgesetzt werden. Auch höhere formelle Anforderungen wie der Wohnraum- oder Telekommunikationsüberwachung würden erfüllt.
Stefan Hagedorn
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