Dienstag, 06.03.2007 11:22

Abmahnungen gegen Confixx-Nutzer gegenstandslos

aus dem Bereich WebHosting
Verunsicherung herrscht, nachdem einige Nutzer der Webserver-Konfigurationssoftware Confixx abgemahnt wurden. 178,50 Euro Schadensersatz sollten Confixx-Nutzer zahlen, weil das System den angeblich geschützten Begriff "web1" im Internet veröffentlichte. Nun stellt sich heraus: Die Abmahnungen sind unrechtmäßig und damit gegenstandslos.

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Zwei bekannte Fälle

SWSoft sind bisher zwei Fälle von Abmahnungen gegenüber Nutzern der Software Confixx bekannt, möglicherweise sind jedoch mehr Anwender betroffen. Auch unsere Redaktion berichtete über einen Fall, in dem ein Confixx-Nutzer wegen der automatischen Verwendung des Begriffs "web1" durch die Confixx-Software durch Herrn Georg Meer abgemahnt worden war.

Confixx-Hersteller SWSoft hat nun klargestellt, dass die Abmahnungen keine Berechtigung haben. Der Begriff "web1" sei weder eine geschützte Marke, noch handele es sich dabei um einen urheberrechtlich geschützten Begriff. Zudem sei der automatisch durch den Webserver bei der Einrichtung neuer Accounts verwendete Begriff ein Platzhalter, der mit keinem speziellen Angebot verknüpft sei.

Die Standard-Falle

Standardmäßig vergibt die Confixx-Software für neue Unteraccounts einen Namen wie "web1", "web2" oder "web3". Dabei handelt es sich um einen automatischen Vorgang. Neue Domains, die noch nicht bearbeitet worden sind, zeigen als Platzhalter folgende Meldung: "Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf..." Georg Meer selbst betreibt die Website Web1.de und beanspruchte deshalb das Markenrecht für den Begriff Web1, ohne diesen jedoch zu besitzen.

SWSoft behält sich rechtliche Schritte gegenüber dem Urheber der Abmahnungen vor. Für Confixx-Nutzer heißt es nun jedoch aufatmen: Die Abmahnungen sind bar jeder rechtlichen Grundlage und damit gegenstandslos
Christian Rentrop
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