Sonntag, 04.03.2007 17:30

Abmahnung für Confixx-Nutzer

aus dem Bereich WebHosting
Manfred K.* bietet Freunden und Bekannten seit drei Jahren Webspace für private Homepages an. Der dafür eingesetzte Server wird, wie Millionen seiner Artgenossen, über das Control-Panel Confixx von SWSoft gesteuert. Bis zum vergangenen Freitag schien die Welt für ihn noch in Ordnung - doch dann staunte er nicht schlecht, als er seinen Briefkasten öffnete.

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Abmahnung zugestellt

Manfred K. flatterte eine Abmahnung ins Haus. Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens "web1" als Firmen- und Produktname sei. Hintergrund: Confixx identifiziert eingetragene Nutzer als web1, web2 oder beispielsweise web3. Auf einer Domain von Manfred K. erscheint der Hinweis "Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf...", der auch von Google indiziert wurde.

Für den entstandenen Schaden macht das Unternehmen gleich mehrere Forderungen geltend: Neben der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 178,50 Euro inklusive Steuern soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro angedroht.

Google indiziert automatisch

Zudem sollen bis zum kommenden Dienstag, 6. März, sämtliche Einträge mit der Bezeichnung web1 aus dem Web verschwinden. Neben dem so genannten Platzhalter auf einer bereits konnektierten, aber noch nicht mit Inhalten hinterlegten Domain trifft dies auch auf sämtliche Einträge in Suchmaschinen zu, wie beispielsweise Google und Findsuch. Ebenfalls sollen Subdomains, die "web1" enthalten, abgeändert werden. Google indiziert sämtliche Homepage-Adressen automatisch in seinen Datenbanken.

Geschützte Marke?

Im Impressum des Unternehmens der Firma Meer heißt es: "Der Firmenname und das Warenzeichen 'web1' sind durch Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, zum Beispiel in URLs (auch im Unterverzeichnis der URL), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können."

Droht nun eine neue Abmahnwelle gegen Confixx-Nutzer? Ein solcher Schritt hätte unabsehbare Folgen für das Webhosting in Deutschland. Manfred K. hat das Schreiben zur Prüfung seinem Rechtsanwalt übergeben.

* Name von der Redaktion geändert.
Stefan Hagedorn
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