Montag, 26.02.2007 15:02

Tiscali empört Ex-Kunden mit alten Rechnungen

aus dem Bereich Breitband
Was ist los im Hause Tiscali? Zahlreiche ehemalige Kunden sind sauer. Der Provider, dessen Kunden mittlerweile von freenet.de übernommen wurden, verschickte Anfang dieses Monats alte Rechnungen und buchte die Beträge einfach von den Konten der Rechnungsempfänger ab. Manch Betroffener bekam sogar noch nicht einmal eine Rechnung: Ohne Vorwarnung wurde gleich per Lastschrift eingezogen. Zwar handelte es sich jeweils nur um Forderungen zwischen 50 Cent und einem Euro, aber viele dieser Rechnungen waren bereits verjährt und somit hinfällig.

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Rechnung nach fünf Jahren

Werner H.* schildert seinen Fall der Redaktion: Am 9. Februar dieses Jahres buchte Tiscali 75 Cent von seinem Konto ab. Nachdem sich der ehemalige Tiscali-Kunde per E-Mail beschwert hatte, bekam er am 13. Februar eine Rechnung zugestellt. Tiscali berechnete ihm Internetverbindungen von März 2002 bis Oktober 2003. "Ob die Forderung berechtigt ist, kann ich nach so vielen Jahren nicht mehr nachvollziehen", klagt Werner H.

Zu dieser Zeit war er nach eigenen Angaben Kunde von Addcom und Econet, die damals zu Tiscali gehörten. Aber auch die Kundennummer aus der Rechnung ist Werner H. völlig unbekannt. Der Ex-Kunde schrieb eine weitere E-Mail an Tiscali und forderte den Provider auf, den in Rechnung gestellten Betrag bis zum 21. Februar auf sein Konto zurück zu überweisen. Die Frist lief ab, eine Antwort oder eine Rückbuchung erfolgte bis heute nicht.

Tiscali_Rechung1_klein.jpgTiscali_Rechung2_klein.jpg


Rechnungen verjährt

Werner H. ist aber bei weitem kein Einzelfall: Die Rechnungen, von denen zahlreiche unserer Redaktion vorliegen, beziehen sich alle auf Internetzugänge aus den Jahren 2002 bis 2005. Darüber sprachen wir mit dem Hürther Rechtsanwalt Tim Remmel: "Forderungen verjähren nach Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich nach drei Jahren." Die Verjährungsfrist startet nach seinen Aussagen aber erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Erbringe ein Provider beispielsweise eine Leistung im Januar 2007, so beginne die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des 31. Dezember 2007. "Die Verjährung würde dann grundsätzlich mit Ablauf der dreijährigen Frist am 1. Januar 2011 eintreten", sagt Rechtsanwalt Remmel.

Lesen Sie auf Seite 2: Tiscali räumt Abrechnungsfehler ein.
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