Donnerstag, 15.02.2007 15:16

Killerspiele spalten die Länder

aus dem Bereich Computer
Im Bundesrat gibt es noch keine einheitliche Haltung der Länder dazu, wie Kinder und Jugendliche künftig besser vor so genannten Killerspielen geschützt werden sollen. Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigte sich kritisch gegenüber einer Verbots-Initiative, die Bayern am morgigen Freitag in die Länderkammer einbringen will: Zwar seien die Ziele der Bayern "unterstützungswürdig", sagte der nordrhein-westfälische Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Michael Mertes, in Berlin. Allerdings bezweifle seine Regierung, ob einige der strafrechtlichen Pläne Bayerns mit der Verfassung vereinbar seien.

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Spiele als Ursache für Amokläufe?

Zum anderen sehe NRW bislang den Beweis nicht erbracht, dass brutale Computerspiele tatsächlich die Ursache für Amokläufe sein können, sagte Mertes weiter. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet hatte am vergangenen Dienstag gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) ein Sofortprogramm vorgestellt, mit dem die Abgabe gewalttätiger Medien an Jugendliche unterbunden werden soll. Beide hatten sich skeptisch zu einem generellen Verbot der Killerspiele gezeigt. Bayern will dagegen über den Bundesrat Herstellung und Verbreitung der Killerspiele verbieten lassen.

Niedersachsen stützt Bayern

Niedersachsen, das die bayrische Initiative unterstützt, rechnet dabei mit breiter Unterstützung. "Ich bin optimistisch, eine Mehrheit unter den Ländern zu erhalten", sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der "Netzeitung". Nach Angaben von Mertes dagegen gibt es bislang aber noch keine derartige Tendenz. Die Initiative werde nun erst einmal in den Ausschüssen beraten, die Zustimmung der Länder werde dann von den einzelnen geplanten Maßnahmen abhängen, sagte der Staatssekretär.

Schünemann nannte die derzeitige Regelung untauglich. "Es geht ja bei Killerspielen nicht nur um einen Videofilm mit brutalen Szenen, sondern um das Töten auf Knopfdruck." Die bisherige Regelung im Strafgesetzbuch umfasse "diese für die Killerspiele charakteristischen Tötungshandlungen" aber nicht.
Hayo Lücke / afp
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