Dienstag, 06.02.2007 11:02

Online-Durchsuchungen durch die Hintertür

aus dem Bereich Sonstiges
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben SPD-Politiker hohe gesetzliche Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei gefordert. "Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der "Berliner Zeitung". Der private Lebensbereich müsse "ein absolutes Tabu" sein. Zudem dürften die Ermittler dieses Instrument nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige benachrichtigt werden, skizzierte der SPD-Politiker die Anforderungen an ein Gesetz.

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Hohe Hürden gefordert

Der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), warnte in der "Berliner Zeitung" vor Schnellschüssen. Gesetzgeberischer Aktionismus sei nicht angebracht, es müsse sorgsam mit den Rechten der Bürger umgegangen werden. Es könne nicht darum gehen, Freiheiten immer stärker zu beschränken. Die Polizei verfüge bereits jetzt über viele Möglichkeiten, Straftaten im Internet wie etwa Kinderpornografie zu verfolgen. "Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein."

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy (SPD), hält es hingegen in gewissen Fällen für sinnvoll, wenn ermittelnde Behörden auf den Rechner einer verdächtigen Person zugreifen. Er halte sogar eine Änderung der Strafprozessordnung für denkbar, um weiter heimlich Computer von Verdächtigen zu durchsuchen, sagte Edathy der "Sächsischen Zeitung".

Dies könne beispielsweise bei einem dringenden Tatverdacht auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlages der Fall sein. Einen solchen Zugriff auf Daten dürfe es aber nur bei Fällen von Schwerstkriminalität geben, "weil damit ein erheblicher Eingriff in persönliche Schutzrechte verbunden ist", betonte Edathy.
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