Musik- und Filmdateien über Peer-2-Peer-Netzwerke aus dem Internet auf den heimischen Rechner zu laden, ist für viele Websurfer noch immer ein Kavaliersdelikt. Die Urheber der geschützten Werke sehen das natürlich anders und lassen Filesharer zum Teil mit speziell entwickelten Programmen über die beim Provider registriere IP-Adresse ermitteln. Ein Weg, der jetzt von den Programmierern eines neuen Trojaners ausgenutzt wird, um sich Zugang zu vielen Rechnern im deutschsprachigen Raum zu verschaffen.
Eine Strafanzeige?
Seit den gestrigen Abendstunden verbreitet sich im Internet eine neue Welle an schadhaften E-Mails. Millionenfach wurden und werden E-Mails im Namen des Bundeskriminalamt (BKA) verschickt, in denen den Empfängern vorgegaukelt wird, sie seien bei der illegalen Nutzung von Tauschbörsen erwischt worden. Insbesondere bei Personen, die tatsächlich in Netzwerken wie eMule oder BitTorrent aktiv sind, dürfte die E-Mail zumindest eine erhöhte Herzschlagfrequenz auslösen. Wörtlich heißt es in der Nachricht mit dem Betreff " Ermittlungsverfahren Nr. xy", wobei xy eine Variable für eine
sechsstellige Zahl darstellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP 212.227.116.110 erfasst wurde.
Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen.
In dem angeführten Anhang finden Sie die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:# XY Drucken Sie diese bitte aus und faxen Sie diese mit einer Stellungname an uns zu.
Eine Kopie der Strafanzeige wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.
Erschrockene Internet-Nutzer, die nun auf die mitgeschickte EXE-Datei klicken, installieren automatisch einen Trojaner auf dem PC. Durch den ist es den Programmierern theoretisch möglich, Einblick auf persönliche Daten und Passwörter zu erlangen. Unter Umständen könnte der eigene PC auch für den Versand weiterer Spam-Nachrichten genutzt werden.
BKA warnt
Das BKA warnt inzwischen auch selbst dringend davor, den Dateianhang zu öffnen. Viele der aktuellen Viren-Scanner könnten den Schädling aktuell noch nicht erkennen. Es wird empfohlen, die E-Mails ungelesen zu löschen und regelmäßig die Update-Funktion der Schutz-Software zu überprüfen.
Ganz neu ist die Masche übrigens nicht. Nicht nur, dass in den zurückliegenden Tagen Trojaner über gefälschte Rechnungen von
1&1, der
GEZ und
eBay verschickt wurden, auch die BKA-Masche ist nicht neu. Im November 2005
verbreitete sich ein Wurm über eine ähnlich gestrickte E-Mail rasant im deutschsprachigen Internet.