Der niederländische Arzneimittel-Versandhändler DocMorris darf seine einzige deutsche Niederlassung in Saarbrücken vorläufig wieder öffnen. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am Montag in einem Eilverfahren.
Streit geht weiter
Damit ist der Streit jedoch nicht beendet. Ein abschließendes Urteil der Richter steht noch aus und dürfte nach Ansicht von DocMorris noch Jahre auf sich warten lassen. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob für die nach eigenen Angaben größte Versandapotheke Europas die europäische Niederlassungsfreiheit gilt oder ob das deutsche Recht greift, wonach nur freiberuflich tätige Pharmazeuten Apotheken eröffnen dürfen. Zahlreiche deutsche Apotheker hatten DocMorris verklagt. (AZ: 3 W 14/06 und 3 W 15/06)
Vorläufige Schließung aufgehoben
DocMorris hatte die Saarbrücker Apotheke im vergangenen Juli übernommen. Nach Klagen mehrere Apotheker ordnete das saarländische Verwaltungsgericht dann aber im September die vorläufige Schließung an. Diese Entscheidung wurde nun von der übergeordneten Instanz wieder aufgehoben.
Denise Bergfeld
/ afp