"Nein, danke zur Vorratsdatenspeicherung" – diese Meinung haben jetzt 27 Verbände einhellig mit einer
Gemeinsamen Erklärung zum Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geäußert. Die Gruppen lehnen darin das Vorhaben als "inakzeptabel" ab, künftig Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet zu sammeln, damit sie Polizei und Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Die privaten, vertraulichen Daten sollen ab Herbst dieses Jahres von allen, mehr als 80 Millionen Bundesbürgern zusammengetragen werden, ohne dass der Verdacht auf eine Straftat besteht.
27 Verbände dagegen
Unter den Trägern der Gemeinsamen Erklärung finden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsverbände, ebenso wie Journalistenorganisationen und Medienverbände. Auch Vertreter der Internetwirtschaft, der Telefonseelsorge, von Anwalts- und Juristenverbänden sowie der Verbraucherzentrale gehören zu den Unterzeichnern. Sie alle lehnen das pauschale Sammeln sensibler Informationen über soziale Beziehungen und individuelle Lebenssituationen ab.
Die Vorratsdatenspeicherung sei "offensichtlich rechtswidrig", wie es Patrick Breyer, Jurist vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung formuliert. Daher sei Deutschland nicht zur Umsetzung verpflichtet. "Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen", heißt es in der Gemeinsamen Erklärung.
Keine verbesserte Strafverfolgung
Auch das Argument einer verbesserten Strafverfolgung wissen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung zu entkräften. Einer Analyse des Arbeitskreises zufolge fehlten den Strafverfolgern bei ihren Ermittlern nur selten Kommunikationsdaten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen" könne, heißt es in der Mitteilung. In Irland und anderen Staaten habe die Vorratsdatenspeicherung keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. Stattdessen würde diese weit reichende Maßnahme Millionen Euro kosten, die von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen seien. Zudem werde die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet und die vertrauliche Kommunikation beeinträchtigt.
Die Vorratsdatenspeicherung geht zurück auf einen höchst umstrittene EU-Richtlinie, ist in Deutschland im Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verankert und soll ab Herbst hierzulande in die Praxis umgesetzt werden. Sie soll für die Strafverfolgung nachvollziehbar machen, wer mit wem in den vergangenen sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail Verbindung hatte. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort festgehalten werden. Bis 2009 ist dann auch die Nachvollziehbarkeit der Internet-Nutzung geplant. Dazu zählen alle Kontakte, auch Geschäftsbeziehungen oder Kontakte zu Ärzten, Anwälten oder Beratungsstellen. Damit werde auch das Berufsgeheimnis sowie die Pressefreiheit beschädigt, heißt es in der Gemeinsamen Erklärung.