Freitag, 19.01.2007 13:41

GEMA erwirkt Etappensieg gegen Rapidshare

aus dem Bereich Computer
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat nach eigenen Angaben vor dem Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von Rapidshare.de und Rapidshare.com erwirkt. Grund für die Klage: Werke aus dem GEMA-Repertoire sollen dort rechtswidrig eingestellt worden sein. Die Betreiber müssen künftig prüfen, ob ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen, denn bei einer erneuten Missachtung droht ihnen eine hohe Geldstrafe.

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Kostenpflichtiger Download

Bei beiden Rapidshare-Diensten handelt es sich um so genannte "Share Hoster". Nutzer können dort kostenlos beliebige Dateien öffentlich zugänglich machen, wie MP3s, Videos oder Fotos, für den Download wird eine monatliche Gebühr fällig. Insbesondere der Dienst Rapidshare.de hatte zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür wurde aber nach Angaben der GEMA nicht erworben.

Rapidshare versuchte sich laut GEMA der rechtlichen Verantwortung mit der Behauptung zu entziehen, sie hätten keine Kenntnis von den seitens der Nutzer abgespeicherten Inhalten und könnten diese auch nicht kontrollieren. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", sagte GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker. Sie würden zeigen, dass die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Betreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortung für die zum Abruf gestellten Inhalte enthebe.

Rapidshare wehrt sich

Die Schweizer Rapidshare AG zeigte sich überrascht: "Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen, dabei findet dies durch uns überhaupt nicht statt", sagte Geschäftsführer Bobby Chang. Das Unternehmen ist dennoch zuversichtlich, bei einem Widerspruchsverfahren die einstweilige Verfügung aufheben lassen zu können. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden und setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein", so Chang. Damit leiste das Unternehmen zur Raubkopien-Bekämpfung mehr als die sonstigen Webhoster.

Der Beschluss sei nicht das Ende von Rapidshare, betonte Chang: "Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen."
Denise Bergfeld
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