Immer mehr Verbraucher wenden sich bei Missbrauch von so genannten Mehrwertdiensterufnummern an die Bundesnetzagentur. Wie die Behörde heute in Bonn bekannt gab, ging in diesen Tagen die 100.000. schriftliche Beschwerde ein, seit Mitte August 2003 das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauch von 0190/0900-Nummern eingeführt wurde. Zusätzlich wurde eine Vielzahl telefonischer Verbraucheranfragen und Beschwerden über Rufnummernmissbrauch bearbeitet, heißt es.
Missbrauch eindämmen
Rufnummernmissbrauch hat verschiedene Erscheinungsformen. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst verstoßen wird. Außerdem werden immer wieder Dialer in der falschen Rufnummerngasse registriert sowie so genannte Pinger-Anrufe getätigt. Dabei wird nur kurz auf einem Handy angerufen, um den Angerufenen zu verleiten, die übermittelte Rufnummer zurückzurufen.
In solchen und anderen Fällen ist die Bundesnetzagentur bemächtigt, einzugreifen und Maßnahmen wie Abmahnungen, Rufnummernabschaltungen oder das Verbot der Rechnungslegung festzulegen. In allen beklagten Fällen habe die Behörde ihre rechtlichen Schritte vertreten können. In etwa 170 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Kampf den Dialern
Dass die Arbeit der Bundesnetzagentur wirksam ist, zeigt unter anderem der Trend bei gesetzeswidrig eingesetzten Dialern. Waren es im Jahr 2005 noch circa 21.000 Beschwerden, wurden 2006 nur noch circa 500 Beschwerden registriert.
Die Bundesnetzagentur ermutigt alle Verbraucher beim Verdacht eines Rufnummernmissbrauchs die Behörde zu kontaktieren. Dies ist zum Beispiel über die telefonische Hotline unter 0291-9955206 möglich. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind unter
www.bundesnetzagentur.de zu finden.
Hayo Lücke