Die Deutsche Telekom AG hat heute den Wettbewerbern das von der Bundesnetzagentur im vergangenen September
angeordnete Angebot für direkte Internetverbindungen über IP-Bitstrom unterbreitet. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, bietet der Ex-Monopolist den Wettbewerbern dabei aber keinen Zugriff auf das neue VDSL-Netz sowie keine entbündelten Anschlüsse an und erfüllt damit die
zentralen Forderungen des Regulierers nicht.
Kein VDSL, keine Entbündelung
Der IP-Bitstrom-Zugang soll den Wettbewerbern ermöglichen, Breitband-Produkte über die Leitungen der Telekom zu eigenen Konditionen anbieten zu können - etwa ohne die gesamte "letzte Meile" zum Kunden von der Telekom mieten zu müssen. Das ist vor allem für Anbieter interessant, die über kein eigenes Netz verfügen und bislang vorwiegend als so genannte
Reseller der Telekom ihre DSL-Produkte anboten, darunter unter anderem freenet.de oder 1&1.
Den Providern sollte es auf diese Weise auch ermöglicht werden, "nackte" DSL-Anschlüsse unabhängig vom Telefonanschluss anzubieten. Doch das Angebot der Telekom berücksichtigt die entbündelten Anschlüsse ebenso wenig, wie das neue VDSL-Netz. Der VDSL-Anchluss gehöre nach Meinung der Telekom nicht zum IP-Bitstrom-Zugang. Damit lehnt die Deutsche Telekom weiter jegliche Regulierung ihres neuen Hochgeschwindigkeitsnetzes ab und geht auf Konfrontationskurs mit der EU-Kommission und der Netzagentur. Bei dem aktuell vorgeschlagenen Modell kombiniere die Telekom laut FAZ-Bericht lediglich ihre bestehenden DSL-Großhandelsprodukte mit den Zusammenschaltungsleistungen. Der Bonner Konzern bot der Konkurrenz zudem nur die bestehenden Bandbreiten von einem, zwei, sechs und 16 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und keine Zwischenstufen an. Die Wettbewerber wären bei ihren Angeboten somit an die vorgegebene Bandbreiten gebunden.
Auf Konfrontationskurs
Telekom-Regulierungsexperte Frank Schmidt bezeichnete das Angebot laut Bericht als "Grundlage für Verhandlungen mit den Wettbewerbern". Und langwierige Verhandlungen werden wahrscheinlich nun auch folgen. Nicht nur mit den Wettbewerbern, sondern auch mit der Bundesnetzagentur. Denn diese muss Angebot und Preise des Angebots letztendlich genehmigen und hatte sich klar im vergangenen September dafür ausgesprochen, dass die Telekom den IP-Bitstrom-Zugang zu "nicht diskriminierenden Bedingungen" gewähren müsse - einschließlich entbündelter Zugänge und einschließlich VDSL. Eine Ausnahme der VDSL-Infrastruktur von der Regulierung ist laut Bundesnetzagentur nur dann möglich, wenn die Telekom über das VDSL-Netz neue Produkte anbietet, die mit niedrigeren Übertragungsraten so nicht realisierbar sind.