Donnerstag, 14.12.2006 08:01

EU will bezahlte TV-Schleichwerbung erlauben

aus dem Bereich Sonstiges
Das Europa-Parlament will mit der neu gefassten TV-Richtlinie bezahlte Schleichwerbung im europäischen Fernsehen unter bestimmten Bedingungen erlauben. Die Parlamentarier stimmten am gestrigen Mittwoch in Straßburg in erster Lesung mit großer Mehrheit für Vorschläge, die die gezielte Produktplatzierung für bestimmte Sendungen und mit Auflagen ermöglicht.

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Gezieltes Product Placement

Die EU-Abgeordneten sprachen sich außerdem mit äußerst knapper Mehrheit dafür aus, dass Filme, Kinder- oder Nachrichtenprogramme alle halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden können. Konkret stimmten die Abgeordneten dafür, dass die Mitgliedstaaten Produktplatzierungen in Filmen und Serien sowie in Sportsendungen gestatten können. Verboten wären sie in Nachrichten, Dokumentationen, Ratgebersendungen und im Kinderprogramm.

Redaktionell unabhängig bleiben

Einschränkend wollen die Parlamentarier aber Auflagen durchsetzen: So müsse die redaktionelle Unabhängigkeit des Veranstalters gewahrt bleiben, und es dürfe nicht direkt zum Kauf animiert werden. Die Produkte sollten außerdem nicht übermäßig hervorgehoben werden. Spezielle Hinweise müssten die Zuschauer auf die Schleichwerbung aufmerksam machen. Die umstrittene Themenplatzierung, bei der Interessengruppen Sendungen bezahlen, bliebe nach dem Willen der Abgeordneten grundsätzlich verboten.

Die zuständige Berichterstatterin im Parlament, die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi, sagte, sie hätte sich eine weniger kontroverse Entscheidungsfindung im Parlament gewünscht. Im Vorfeld hatten sich vor allem Abgeordnete der SPD und der Grünen sowie der federführende Kulturausschuss des Parlaments für striktere Regeln bei der Produktplatzierung und auch bei den Werbepausen ausgesprochen.

Die Konkurrenz schläft nicht

Traditionelle Fernsehveranstalter seien einer wachsenden massiven Konkurrenz durch neue Mediendienstleister ausgesetzt, für die weniger strikte Auflagen gälten, erläuterte Hieronymi. Sie bezog sich damit auf die so genannten nicht-linearen Dienste, bei denen die Verbraucher bestimmte Angebote bei Bedarf ("on demand") abrufen können.

Die Europa-Parlamentarier wollen mit dem neuen TV-Gesetz auch halbstündliche Werbeunterbrechungen bei Spielfilmen, Kinderprogrammen und Nachrichten erlauben. Hieronymi erläuterte, bei anderen Fernsehformaten sollten die Veranstalter mehr Flexibilität bekommen, wie sie ihre Werbepausen einfügten. Für Werbepausen im Halbstunden-Takt bei bestimmten Sendungen hatten sich auch die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Der Kulturausschuss des Parlaments war dagegen für eine Mindestgrenze von 45 Minuten.
Denise Bergfeld / afp
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