Freitag, 08.12.2006 15:31

Prozess wegen Mordes nach Killerspiel

aus dem Bereich Computer
Weil er einen Obdachlosen nach dem Muster eines brutalen Computerspiels getötet haben soll, muss sich ein 19-Jähriger seit dem vergangenen Donnerstag vor dem Cottbuser Landgericht verantworten. Der Angeklagte gestand zum Prozessauftakt, den Mann geschlagen und getreten zu haben, bis sein Opfer sich nicht mehr rührte.

Anzeige
Wütend und brutal

Als Grund nannte der 19-Jährige Ärger: Die Polizei hatte ihn vor dem Vorfall kontrolliert. Zudem habe er zuvor bei einem brutalen Computerspiel verloren. Seine Wut über die Niederlagen bei Wrestling-Spielen auf einer Sony-Playstation habe er an seinem Opfer abreagiert. Bei diesem Spiel müssen die Spieler ihre Gegner mit Schlägen ins Gesicht und Sprüngen auf den Kopf ausschalten.

Dem Angeklagten wird Mord aus niederen Beweggründen und aus Heimtücke vorgeworfen. Am 10. Juli dieses Jahres soll er das Gesicht des Opfers mit Faustschlägen und Fußtritten zertrümmert haben, nachdem er den Mann zuvor eine lange Treppe hinabgestürzt hatte. Der Obdachlose starb kurz nach der Tat an seinen schweren Verletzungen. Das Landgericht will nun untersuchen lassen, ob brutale Computerspiele die Schuldfähigkeit eines Täters beeinträchtigen können.

Gutachten vom Hirnspezialisten

Für kommenden Montag ist ein Hirnspezialist der Universitätsklinik Ulm geladen, der dem Gericht ein Gutachten darüber präsentieren will, ob einschlägige Computerspiele die Schuldfähigkeit vermindern können. Dabei soll das Computerspiel im Gerichtssaal vorgeführt werden. Das Urteil soll am 3. Januar gesprochen werden.

Derweil geht in Deutschland die Diskussion um ein mögliches Verbot der so genannten Killerspiele weiter. Nach der Bluttat von Emsdetten und dem angedrohten Amoklauf eines Schülers einer baden-württembergischen Schule beharren Politiker von CDU und CSU auf einem Verbot von Spielen, wie "Counter Strike" oder "Grand Theft Auto: San Andreas". Am vergangenen Dienstag hatte Bayern einen Gesetzentwurf angekündigt, der die Herstellung, den Verkauf und auch das Spielen gewaltverherrlichender Computergames unter Strafe stellen soll. Rückendeckung erhält Bayern nun auch aus Niedersachsen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hingegen lehnt das Vorhaben der beiden Länder ab, schärfer gegen gewaltverherrlichende Computerspiele vorzugehen.
Denise Bergfeld / afp
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
VDSL Angebote
Mit 50 Mbit/s im Internet surfen - VDSL macht es möglich. In immer mehr Regionen ist der schnelle DSL Anschluss verfügbar.
Neben T-Home VDSL kann inzwischen auch Vodafone VDSL sowie 1&1 VDSL und Alice VDSL bestellt werden.
Handys
Wer keinen Mobilfunk-Vertrag abschließen will, braucht zu seiner Prepaid SIM-Karte von Anbietern wie Simyo oder Fonic noch ein Handy ohne Vertrag. Die Auswahl ist groß, ebenso wie die Preisunterschiede.
Ob klassisches Tastenhandy oder Touchscreen Handy: Wir stellen aktuelle Modelle verschiedener Preiskategorien vor.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs