Donnerstag, 30.11.2006 16:03

Bundestag verabschiedet Telekom-Gesetz

aus dem Bereich Breitband
Mit den Stimmen von SPD und Union hat am heutigen Donnerstag auch der Bundestag das umstrittene Telekom-Gesetz verabschiedet, das beim Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL Sonderregeln für die Deutsche Telekom vorsieht.

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Gegen den Willen der EU

Konkurrenten des ehemaligen staatlichen Monopolisten kann damit der Zugang zum VDSL-Netz für einen befristeten Zeitraum versperrt werden. Dieser Plan stößt allerdings auf heftige Kritik in Brüssel: EU-Medienkommissarin Viviane Reding drohte Deutschland bereits mit einer Klage. Sie fürchtet ein Quasi-Monopol der Telekom bei schnellen Internetverbindungen, das zu überhöhten Preisen für die Verbraucher führen könne.

Bundesrat muss noch zustimmen

Mit dem neuen Telekom-Gesetz sollen sich auch einige Schutzregeln für Verbraucher ändern. Der Bundesrat muss noch zustimmen. In das Telekom-Gesetz neu aufgenommen werden soll dem Bundestagsbeschluss zufolge eine Definition für neue Märkte: Sie sollen nur dann von der Bundesnetzagentur reguliert werden, wenn sonst die Entwicklung eines nachhaltigen Wettbewerbs langfristig behindert wird. Die Bundesnetzagentur soll "effiziente Infrastrukturinvestitionen" fördern und Innovationen unterstützen.

Dieser neue Paragraf kann der Deutschen Telekom zugute kommen: Sie hatte damit gedroht, ihre bereits zugesagten Milliardeninvestitionen in das VDSL-Netz zu überdenken, sollte sie kein befristetes Monopol zugestanden bekommen. Umstritten ist aber, ob das VDSL-Netz ein neuer Markt ist oder nur der Ausbau eines bestehenden.

Weitere Änderungen

Andere Änderungen des Telekom-Gesetzes betreffen den Verbraucherschutz: So soll die Preisobergrenze für Festnetz und Mobilfunk bei 0900er-Nummern von zwei auf drei Euro angehoben werden. Eine Preisansage für so genannte Premiumdienste wie etwa Auskunftsdienste ist demnach erst ab Kosten von zwei Euro Pflicht. Verbraucherschützer hatten eine Grenze von einem Euro gefordert. Ein von den Verbraucherverbänden vorgeschlagenes Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung wurde nicht aufgenommen.
Denise Bergfeld / afp
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