Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner heutigen Sitzung die Änderungsvorschläge von CDU/CSU und SPD zum Telekommunikationsgesetz (TKG) angenommen. Damit wurde auch die umstrittene Definition für neue Märkte abgenickt.
EU droht weiter mit Klage
Am morgigen Donnerstag wird das Gesetz im Bundestag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung stehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 15. Dezember mit der TKG-Novelle beschäftigen. Sollte das Gesetz in der jetzigen Fassung in allen Instanzen verabschiedet werden, hat die EU-Kommission bereits mit einer Klage gegen Deutschland gedroht - notfalls
im Eilverfahren.
Streit um neue Märkte
Neue Märkte sollen dem Entwurf nach nur reguliert werden, wenn die Wettbewerbsentwicklung langfristig behindert werde. Ein neuer Markt ist laut Gesetzestext vorhanden, wenn Dienste und Produkte angeboten werden, die sich "aus Sicht eines verständigen Nachfragers" in Kriterien wie Qualität, Leistungsfähigkeit oder Reichweite von bisherigen Angeboten unterscheiden.
Nachdem der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) vor wenigen Tagen bereits
warnte, das neue Gesetz gehe weit über den Schutz des VDSL-Glasfasernetzes hinaus, folgt nun weitere Kritik. "Statt zu mehr Planungssicherheit führt der Gesetzentwurf für den gesamten Markt zu enormer Rechtsunsicherheit", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Absolut unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen künftig reguliert werden solle. Das gesetzgeberische Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für neue Infrastrukturinvestitionen zu schaffen, werde somit klar verfehlt.
Sorge um die eigenen Aktien?
Dem Ex-Monopolisten kommt das Gesetz entgegen. Der frühere Staatskonzern, der immer noch zu einem Drittel dem Bund gehört, fordert einen Schutz für sein neues VDSL-Glasfasernetz. Die Telekom zeigte sich in der Vergangenheit zwar bereit, das Netz mit den Wettbewerbern
zu teilen, aber nur zu den eigenen Bedingungen und ohne Regulierung. Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes muss die Bundesnetzagentur entscheiden, ob mit VDSL ein neuer Markt vorliegt oder nicht. Bei einem neuen Markt würde das Netz zeitweise von der Regulierung freigestellt. Kritiker argumentieren, die Bundesregierung wolle mit ihrer Rückendeckung für die Telekom auf Kosten des Wettbewerbs die eigenen T-Aktien auf Kurs bringen.