Die große Koalition ist hart geblieben. Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD einigten sich, wie bereits
angekündigt, am vergangenen Dienstag auf eine neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes. Das neue
VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom AG soll so für eine begrenzte Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen werden können. Nun wurden weitere Einzelheiten und Meinungen zu dem Beschluss bekannt.
Neue Märkte definiert
Martin Dörmann, Bundestagsmitglied und SPD-Berichterstatter für Telekommunikation, teilte der Presse in einer schriftlichen Erklärung mit, dass die entsprechende Bestimmung im neuen Paragraf 9a nur unwesentlich verändert wurde. "Neu aufgenommen wurde eine Definition für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produktion nicht nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.
Bundesnetzagentur entscheidet
Damit sei klargestellt, dass es nicht darum gehe, reine Infrastruktur ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen sei aber das VDSL-Angebot der Deutschen Telekom als neuer Markt zu qualifizieren. Die Entscheidung darüber, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibe letztendlich der Bundesnetzagentur überlassen.
Der EU-Kommission und den Wettbewerbern ist der novellierte Paragraf 9a ein Dorn im Auge. Die Kommission befürchtet eine neue Monopolstellung des Bonner Konzerns, die Wettbewerber fürchten, vom neuen VDSL-Datenhighway ausgesperrt zu werden. Der Internetprovider Hansenet drohte bereits mit einem
Investitionsstopp beim Aufbau des eigenen VDSL-Netzes in Hamburg. Der Grund: Die Deutsche Telekom will dem Konkurrenten keinen Zugang zu den Leerrohren einräumen, damit er eigene Glasfaserkabel verlegen kann.