Gutachter des Deutschen Bundestages haben dem Vorhaben der großen Koalition, so genannte Killerspiele gesetzlich zu verbieten, gute Chancen eingeräumt. "Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der "Netzeitung" vom Mitttwoch vorliegt. "Eine solche Regelung würde nicht per se gegen das Grundgesetz verstoßen."
Klare Grenzen gefordert
Die Gutachter raten aber, die Grenzen des Verbots "klar" abzustecken und "deutlich" aufzuzeigen, welche Spiele unter die Regelung fallen. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist daher vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", schreiben sie in ihrer Expertise. Darüber hinaus empfehlen sie zwar, "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken". Allerdings sehen sie darin kein unüberbrückbares Hindernis, weil sie davon ausgehen, dass die Hersteller neben Killerspielen auch unbedenkliche Spiele produzieren.
Internetseiten sperren?
Für den Fall, dass ein Verbot dazu führt, dass Spiele verstärkt unkontrolliert übers Internet oder als so genannte Grau-Importe nach Deutschland gelangen, schlagen die Gutachter des Bundestages vor, "auch eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen". Das sei schon deshalb sinnvoll, da "die Verbotsregelung grundsätzlich geeignet ist, den Vertrieb von 'Killerspielen' zu unterbinden oder zumindest erheblich einzuschränken".
In Deutschland wird seit dem vergangenen Montag über ein Verbot von Shooter-Spielen diskutiert nachdem im nordrhein-westfälischen Emsdetten ein 18-jähriger schwer bewaffnet in einer Schule um sich geschossen hatte. Er soll unter anderem auch das PC-Spiel Counter Strike gespielt haben.
Hayo Lücke
/ afp