Sonntag, 05.11.2006 15:31

PepPhone: Zwangstrennung bei VoIP-Flatrate

aus den Bereichen Breitband, VoIP
Der VoIP-Anbieter PepPhone hat seit kurzem eine Zwangstrennung bei seiner VoIP-Flatrate eingeführt. Wer länger telefonierte, wurde nach einer Stunde getrennt und musste sich neu einwählen. Nach der Anfrage von onlinekosten.de zu diesem Thema wurde die maximale Gesprächsdauer allerdings erhöht: Statt einer Stunde kann jetzt drei Stunden geplaudert werden, bevor eine Trennung erfolgt.

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Nur Privatkunden betroffen

Eine Zwangstrennung gibt es ausschließlich bei der Privatkundenflatrate. Der Grund: PepPhone habe Anrufe von bis zu sieben Stunden Dauer gehabt und konnte nicht feststellen, ob es sich um Anrufe oder nur "Hörer daneben legen" gehandelt habe, erklärt Lars Oertel, Key Account Manager bei PepPhone. Noch in diesem Jahr solle die Plattform einem kompletten Relaunch unterzogen werden. Anschließend werde es voraussichtlich keine Zwangstrennung mehr geben.

Trennung jetzt nach drei Stunden

In den AGB findet sich kein Hinweis auf die Zwangstrennung. Grund dafür sollen die Arbeiten an der neuen Plattform sein. Man arbeite mit allen Kräften am neuen System. Jeder Kunde kann vor diesem Hintergrund auf Wunsch seinen Vertrag problem- und fristlos kündigen. Fragt sich nur, ob das notwendig ist, wo jetzt wieder bis zu drei Stunden ohne Trennung telefoniert werden kann. "Ich denke, dass ein Großteil der normal geführten Telefongespräche nicht länger dauern sollte", so Oertel.
Aleksandra Leon
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