Der seit einem Jahr anhaltende Streit um das neue VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom AG geht seit gestern in eine entscheidende Phase. Seit dem vergangenen Donnerstag beschäftigt sich der Bundestag in Berlin mit einer neuen Gesetzesvorlage, in der auch eine im VDSL-Streit hart umkämpfte Klausel enthalten ist.
Was ist ein "neuer Markt"?
Der Entwurf besagt, dass neue Märkte generell nur dann reguliert werden, wenn ansonsten eine langfristige Behinderung des Wettbewerbs droht. Neue Märkte könnten also von der Regulierung freigestellt und somit vor der Konkurrenz erst einmal abgeschottet werden. Dies gibt auch eine Richtlinie der Europäischen Union vor. Die alles entscheidende Frage lautet aber nun: Was genau ist denn ein neuer Markt?
Die entsprechende EU-Richtlinie definiert diesen Begriff nicht genau. Da eine Richtlinie nur die Ziele vorgibt und die konkrete Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ist dies nicht weiter ungewöhnlich. Die Europäische Kommission und die Bundesnetzagentur sind nun aber der Ansicht, dass es hier allein um Produkte geht, die nur mittels des neuen Netzes realisiert werden können. Die Deutsche Telekom sieht das anders. Der Ex-Monopolist möchte den Begriff "neuer Markt" per Bundesgesetz so definieren, dass darunter nicht nur neue Produkte fallen, sondern auch "Netzbestandteile".
EU will neue Produkte sehen
Von diesem Gesetz macht der Ex-Monopolist auch den weiteren Ausbau seines neuen VDSL-Netzes abhängig. 500 Millionen Euro hat der Konzern bereits investiert und in zehn Städten Glasfaserkabel verlegt. 2,5 Milliarden Euro will er noch investieren und das neue Netz in 40 weiteren Städten ausbauen - vorausgesetzt, es wird nicht durch die Bundesnetzagentur reguliert. Die Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom sind sich zudem sicher, dass die neue Technik bestimmte Dienste erst ermöglicht. Der Markt für die Internet-Telefonie etwa konnte nur entstehen, weil es mit DSL eine neue Technologie gab – führt die Telekom als Beispiel an.