Die deutschen Apotheker erwarten einen langen Rechtsstreit über die einzige deutsche Apotheke des niederländischen Arznei-Versandhändler DocMorris in Saarbrücken.
Bis nach Luxemburg
"Das geht soweit, wie unser Rechtsstaat das vorsieht. Das wird ausprozessiert werden", sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Heinz-Günter Wolf, am Mittwoch in München vor dem Deutschen Apothekertag, der am Donnerstag beginnt. Er gehe davon aus, dass letztlich der Europäische Gerichtshof ein Grundsatzurteil sprechen werde und dann der deutsche Gesetzgeber darauf reagieren werde.
Erst eröffnet, dann geschlossen
DocMorris hatte seine Saarbrücker Apotheke nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlands vorläufig wieder
schließen müssen. Drei private Apotheker hatten geklagt, weil sie ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt sahen. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob für die nach eigenen Angaben größte Versandapotheke Europas die europäische Niederlassungsfreiheit gilt oder ob das deutsche Recht greift, nach dem nur freiberuflich tätige Pharmazeuten Apotheken eröffnen dürfen.
DocMorris ist eine Kapitalgesellschaft. Die überwiegend deutschen Kunden können per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellen und bekommen die Arzneimittel zugeschickt. Dabei gewährt DocMorris verschiedene Rabatte. Der Versandhandel mit Arzneimitteln wurde in Deutschland Anfang 2004 zugelassen, es besteht aber weiterhin ein so genanntes Fremdbesitzverbot. Danach muss eine Apotheke vom Inhaber persönlich geführt werden.
Denise Bergfeld
/ afp