Donnerstag, 14.09.2006 09:31

GEZ: Wer muss künftig wie viel zahlen?

aus dem Bereich Sonstiges
Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 5,52 Euro. Lesen Sie nachfolgend, wer künftig wie viel zahlen muss.

Anzeige
Privathaushalte

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät oder ein Radio angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen wie ein Radio. Weitere Radios oder Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.

Wohngemeinschaften

Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie kein eigenes Radio angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.

Beruflich genutzte Privatgeräte

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.

Unternehmen

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Radiogeräte angemeldet hat.

Selbstständige

Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher und das Küchenradio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.
Denise Bergfeld / afp
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

DSL Schnecke
Das DSL Kabel glüht bereits, der WLAN DSL Router blinkt wild, aber trotzdem dauert der DSL Speed Check ewig?
Dann ist auch IPTV oder etwa Video on Demand kaum möglich. Alternativen müssen her.
Wir haben alle Internet Tarife: Zum Beispiel UMTS Flatrate testen oder gleich auf Kabel umsteigen. Den Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
Provider Wechsel
DSL Speed Test gemacht und nun unzufrieden mit der DSL Leistung?
Jetzt Kosten für den DSL Anschluss senken und neuen Telefonanbieter suchen.
Günstige Angebote der wichtigsten Internet Provider auch inklusive DSL Modem in der Übersicht.
Handy ohne Vertrag
Zu einem neuen Prepaid-Tarif fehlt meist nur noch das dazu passende neue Prepaid Handy.
Ein Handy ohne Vertrag muss dabei keineswegs teuer sein.
Inzwischen bekommt man ein günstiges Klapphandy oder sogar ein Touchscreen Handy ohne zuviel ausgeben zu müssen.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs