Freitag, 18.08.2006 16:01

Neue Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Sonstiges
Starke Zweifen an der Umsetzbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags aktuell in einem Gutachten geäußert.

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Eingriff in Privatsphäre

Wie der IT-Branchendienst heise.de meldete, bestünden laut Gutachten erhebliche Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar sei. Die Richtlinie schreibt die verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon-, Mobilfunk und Internetdaten für mindestens sechs Monate vor.

Eine nationale Umsetzung sei hierzulande nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Telekommunikationsgeheimnis, zu diesem Schluss kommt das Gutachten, das von der Linkspartei in Auftrag gegeben wurde und der heise.de-Redaktion vorliegt. Der Bundesregierung wird nahe gelegt, die Dauer der Speicherung und die zu speichernden Daten nochmals zu überdenken. Für jeden einzelnen Fall gelte es zu prüfen, wie weit die Datenspeicherung in die Privatsphäre der Betroffenen eingreift.

Rasterfahndung richtungsweisend

Eine schlichte Speicherung der Telefonnummern ohne eine direkte Möglichkeit, die zugehörigen Adressdaten zurückzuverfolgen, würde dabei für weitaus weniger Probleme sorgen. Als richtungsweisend wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Rasterfahndung angeführt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Bundesverfassungsgericht sich dort bereits ausdrücklich gegen eine "globale und pauschale Überwachung" ausgesprochen habe.

Die Linkspartei will nun konkrete Möglichkeiten prüfen, juristisch gegen die Vorratsdatenspeicherung vorzugehen. Vor dem Europäischen Gerichtshof laufen derzeit Klagen der Slowakei und Irlands.
Denise Bergfeld
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