Das Landgericht Saarbrücken hat eine für ganz Deutschland wegweisende Entscheidung zur Trägerschaft von Apotheken gefällt: Der niederländische Versandhändler DocMorris darf weiterhin seine Apotheke in der Saarmetropole betreiben.
Keine einstweilige Verfügung
Wie das Unternehmen im niederländischen Heerlen mitteilte, wies das Gericht den Antrag einer Apothekerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die DocMorris-Apotheke als unbegründet zurück. DocMorris-Chef Ralf Däinghaus begrüßte das Urteil. "Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind", erklärte er.
Offline-Online-Apotheke bleibt
Nach dem Gesetz darf bisher nur ein in Deutschland zugelassener Apotheker eine Apotheke betreiben. Der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) hatte DocMorris aber den Betrieb der Apotheke in Saarbrücken erlaubt. Sie wurde am 3. Juli eröffnet. Hecken beruft sich dabei auf das europäische Gebot des freien Binnenmarkts.
Apothekerverbände sehen sich in ihrer Existenz bedroht und strengten mehrere Klagen an.
Hayo Lücke
/ afp