Donnerstag, 03.08.2006 09:50

Vertrauen Sie dem Vorhängeschloss!

aus dem Bereich Sonstiges
Die Schweizer Firma Saferpay, Paymentsoftwareanbieter für Onlinehändler und Reiseveranstalter mit deutscher Niederlassung in Hamburg, versucht sich in hilfreicher Unterrichtung der Impulskäufer im Internet. Leider sind nicht alle Tipps wirklich hilfreich.

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Vertrauen Sie ruhig dem Schloss!

Einer Umfrage der Agentur Mediaedge:cia zufolge werden 35 der Deutschen ihren Last-Minute-Ausflug über das Internet buchen. Gezahlt wird dabei häufig mit der Kreditkarte - und das birgt bekanntlich Tücken und ruft Datendiebe auf den Plan. Vertrauen soll der Onlinekunde beispielsweise dem Vorhängeschloss, welches im Browser die Verschlüsselung anzeigt. "Ein wichtiger Sicherheitsfaktor ist das kleine Schloss-Symbol auf der Website. Hieran erkennt der User, dass die Verbindung verschlüsselt ist", so Johannes Sutter, Sales-/Marketing-Direktor bei Saferpay. "Als sicher gelten zum Beispiel SSL- und TLS-Verschlüsselungen." Wie unsicher dieses Merkmal allerdings tatsächlich ist, ist seit langer Zeit bekannt.

Ebenfalls ziemlich hilflos ist der Kunde bei Schludereien im Hintergrund: zwar stellt Saferpay fest, dass Veranstalter mit wenig Gespür für Datenschutz und Datensicherheit ein Risiko darstellen und "bewährte Systeme" wie Saferpay, Trusted Shops oder Euro-Label hier Abhilfe schaffen können. Doch muss es gar nicht am Kunden oder Händler scheitern - bereits die vermeintlichen Profis der Kartendienstleister sorgen für ausreichend gruselige Geschichten, die das Versagen eines einzelnen Onlinedealers mit Sicherheit in den Schatten stellen.

Gütesiegel und Co.: sinnvoll, aber nicht unverzichtbar

Wichtig ist es daher vor allem (aus Sicht der Kunden), nicht in die Haftungsfalle zu tappen. Die Kreditkarte selbst ist leicht zu ersetzen. Ausbleiben sollte vor allem die böse Überraschung einer Haftung bzw. einer grösseren Selbstbeteiligung. Doch dem haben die Kreditkartenunternehmen häufig bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Riegel vorgeschoben. So sind Selbstbeteiligungen im zweistelligen Euro-Bereich selbst vor Meldung eines Verlustes üblich - außer bei grob fahrlässiger und (selbstverständlich) vorsätzlicher Handlung. Doch diese ergibt sich wohl kaum durch die Nutzung eines nicht-zertifizierten, dafür aber günstigeren Onlineshops. Denn so sinnvoll Paymentsysteme mit Zertifizierung von TÜV und Co. auch sein mögen: es gibt sie nicht völlig kostenlos. Den Preis zahlt zum Schluss immer der Kunde.

Stephan Humer
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