Montag, 24.07.2006 14:12

Bitstream-Zugang beschäftigt Regulierer und EU

aus dem Bereich Breitband
Nach der Entscheidung, den IP-Bitstream-Zugang regulieren zu wollen, hat die Bundesnetzagentur jetzt einen weiteren Schritt vollzogen. Wie die Behörde heute bekannt gab, habe sie schon am vergangenen Freitag den Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung bei der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliederstaaten vorgelegt.

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Mehr Wettbewerb

Der IP-Bitstrom-Zugang soll Wettbewerber in die Lage versetzen, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Konkret geht es darum, dass es DSL-Providern ermöglicht werden soll, DSL-Anschlüsse unabhängig vom Telefonanschluss anzubieten.

Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, der Deutschen Telekom AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen. Das heißt, die Telekom muss die von ihr erhobenen Gebühren durch die Bundesnetzagentur genehmigen lassen.

Entscheidung rückt näher

Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Hayo Lücke
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