Montag, 24.07.2006 13:04

Bundesverfassungsgericht prüft Datenerfassung

aus dem Bereich Mobilfunk
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob die Erfassung persönlicher Daten beim Anmelden eines Handy-Anschlusses oder beim Kauf von Prepaid-Telefonkarten gegen den Datenschutz verstößt. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin heute.

Nach Ansicht der Kläger ist die gesetzlich geforderte Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer unverhältnismäßig. Wenn Bürger befürchten müssen, nicht mehr anonym telefonieren zu können, würden sie dadurch in ihren Grundrechten beschnitten. Auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation würde dann zunehmend verzichtet.

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Die Rechtslage

Das Telekommunikationsgesetz verlangt, dass Diensteanbieter Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen. Zugriff darauf haben staatliche Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerfahnder oder die Geheimdienste. Die Kläger verwiesen auf Angaben der Bundesnetzagentur, wonach die Datenbank vergangenes Jahr rund 3,4 Millionen Mal abgefragt worden sei, also im Schnitt 9000 Mal am Tag. Die Zahl der Abfragen verdoppele sich alle drei Jahre.

Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, äußerte heute die Hoffnung, dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikationsüberwachung "staatliche Zugriffe nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten" erlauben wird.
Hayo Lücke / afp
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