Freitag, den 21.07.2006 17:10

YouTube.com und das Kleingedruckte

aus dem Bereich Sonstiges
Die populäre Video-Website Youtube.com steht in der Kritik. Auf Youtube.com können User ihre selbst gedrehten Videos hochladen und sie so der gesamten Internetgemeinde zugänglich machen. Doch die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben es in sich.

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Youtube kann alles zu Geld machen

Mit dem Hochladen räumt der Nutzer dem Portal Youtube.com "eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizensierbare, übertragbare Lizenz ein, die es Youtube erlaubt, das Material zu nutzen, zu reproduzieren, zu vertreiben, anzubieten und Auszüge zu erstellen". Kurzum: Youtube besitzt das Recht, die privaten Videos kommerziell zu vermarkten. Über Youtube fand auch die kurzlebige Trash-Single "Sonnenlischt" ihren Weg ins Netz und später sogar auf eine CD-Single. An solch kommerziell erfolgreichen "Home-Videos" wollen die Betreiber der Seite nun offensichtlich selbst auch verdienen.

Doch zunächst steht weiteres Ungemach an, denn auch wegen Urheberrechtsverletzungen steht die Internetseite immer wieder unter Beschuss. Ein US-Amerikanischer Journalist verklagt aktuell die Seitenbetreiber auf 150.000 Dollar, da ein von ihm während der Unruhen in Los Angeles aufgezeichnetes Video ohne seine Zustimmung auf Youtube.com bereitgestellt worden ist.

Maximale Länge beschränkt

Mittlerweile hat der Betreiber das Video, das gezielte Faustschläge gegen einen Lastwagenfahrer zeigt, aus seinem Sortiment genommen. Anfang des Jahres hatte YouTube die maximale Länge von hochgeladenen Videos bereits auf zehn Minuten beschränkt. Nach eigenen Angaben könnten damit Verstöße gegen das Urheberrecht vorgebeugt werden, da Videomaterial unter zehn Minuten Spieldauer in vielen Fällen nicht urheberrechtlich geschützt sei.
Denise Bergfeld
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