Mittwoch, 19.07.2006 13:12

Streit um GEZ-Gebühren

aus dem Bereich Sonstiges
Sechs Monate vor Einführung der Rundfunkgebühren-Pflicht auch für Computer und Handys mit Internetzugang ist der Streit über die Abgabe voll entbrannt.

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Es hagelt Kritik

"Wir halten derzeit gar nichts davon, zumal nur wenige Verbraucher über den PC fern sehen", sagte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentraen (vzbv) am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Auch aus der Wirtschaft hagelte es Kritik: Damit würden "mit einem Schlag Millionen von Geräten unabhängig von der tatsächlichen Nutzung mit einer monatlichen Gebühr belegt", erklärte der Geschäftsführer des Technikverbandes BVT, Willy Fischel, in Berlin.

Wirtschaft und Verbraucher monieren vor allem, dass Arbeitsmittel mit einer Zwangsgebühr belegt werden sollen, obwohl bei vielen nur theoretisch die Möglichkeit bestehe, über das Internet Radio und Fernsehen zu empfangen. Einer Umfrage unter 20.000 Betrieben zufolge würden 93 Prozent der Firmencomputer nur zum Arbeiten genutzt und nicht als Rundfunkempfangsgerät, erklärte die Industrie- und Handelskammer Köln. Dennoch kämen alleine "auf den Einzelhandel mit seinen 430.000 Unternehmen" Kosten von "schätzungsweise 20 Millionen Euro pro Jahr zu", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes HDE, Holger Wenzel.

"Das ganze Konzept ist nicht genug durchdacht", sagte Verbraucherschützer von Braunmühl. Er forderte, die derzeitige Debatte zum Anlass zu nehmen, das System der Rundfunkgebühren "insgesamt auf neue Füße zu stellen". Er schlug vor, statt der Gebühr auf die Geräte eine Abgabe pro Haushalt zu erheben.

Beschlossene Sache

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten die Gebühr für internetfähige Computer und Handys bereits im Oktober 2004 im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, der am 1. April vergangenen Jahres in Kraft trat. Ab 2007 sind nach bisherigem Stand demnach alle Computer mit Internet-Zugang bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden. Die Gebühr beträgt monatlich 17,03 Euro. Nicht betroffen sind lediglich Privathaushalte, die bereits einen Fernseher angemeldet haben.
Hayo Lücke / afp
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