Zahlreiche Vorfälle
1999 entzündete sich eine Ladung Lithium-Batterien am Flughafen von Los Angeles, als sie von einem Passagier abgeholt wurde. Auch in Memphis kam es 2004 zu einem Feuerunfall mit einer Ladung Lithium-haltiger Batterien, als sie in ein Flugzeug des Paketdienstes FedEx geladen wurde. Die Lufthansa ist bereits auf die Gefahr durch Lithium-Batterien aufmerksam geworden und verbietet in ihren
AGB für Flüge mit dem Oldtimer JU-52 das Mitführen "gefährlicher Güter" am Körper oder im Handgepäck. Neben Explosivstoffen, Munition, Sprengstoff und Leuchtraketen sind dort auch Lithium-Batterien aufgeführt. In den AGB der Standard-Maschinen sind diese Punkte noch nicht zu finden.
Das hochreaktive Lithium in Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus kann bei Beschädigung der Batterie einen Kurzschluss auslösen, durch den die Batterien im schlimmsten Fall in Flammen aufgehen können. Unangenehm ist insbesondere der Effekt, dass der Akku auf kleine Beschädigungen stark zeitverzögert reagiert. Besonders mit Wasser reagiert Lithium heftig, bei reinem Lithium reicht bereits die Luftfeuchtigkeit aus, um ein Feuer zu verursachen.
Es wird erwartet, dass die NTSB noch mehrere Monate brauchen wird, um die tatsächlichen Zusammenhänge zwischen Feuer-Unfällen in Flugzeugen und Lithium-haltigen Batterien und Akkus zu analysieren. Bis dahin sollten Fluggäste möglichst nur die nötigsten Batterien und Akkus mit an Bord nehmen, um Unfälle zu vermeiden.
Christian Rentrop