Was heute Morgen noch
vermutet wurde, ist jetzt Gewissheit: der Bundesrat hat eine Änderung an den Gesetzesplänen der Bundesregierung für den Telekommunikationsbereich trotz Empfehlungen aus dem eigenen Wirtschaftsausschuss zurückgewiesen. Damit wurden die Pläne des Bundes gestärkt, der Telekom eine vorübergehende Befreiung von der Regulierung auf dem VDSL-Markt zu gewähren.
Wie "Dow Jones Newswires" berichtet, hatten verschiedene Bundesrats-Ausschüsse unter Federführung des Wirtschaftsausschusses dem Plenum eine Änderung an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen und empfohlen, das Wort "langfristig" aus einer umstrittenen Passage der Vorlage zu streichen. Der Bundesrat lehnte diese Streichung jedoch heute ab. In der Passage soll es damit nach dem Willen der Länder unverändert heißen, neue Märkte sollten nur dann reguliert werden, wenn andernfalls die Entwicklung eines "nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes" auf dem Telekomsektor "langfristig" behindert werde.
Wettbewerber üben Kritik
Die Wettbewerber der Telekom laufen unterdessen Sturm gegen die verpasste Chance eine Änderung herbeizuführen. So äußerte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der über 50 Telekom-Konkurrenten umfasst, Unverständnis über die getroffene Entscheidung. Es sei "völlig unverständlich", dass sich keine breite politische Mehrheit finden lasse, die Regeln des Wettbewerbs auch auf das neue VDSL-Glasfasernetz zu erstrecken. "Die Telekom hat es wieder einmal geschafft, politisch ihre Interessen durchzusetzen und eine durch den Wettbewerb notwendig gewordene Aufrüstung ihres Glasfasernetzes als Innovation zu verkaufen". In ein ähnliches Horn blies schon vor mehreren Wochen der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und hatte zu diesem Zweck ein entsprechendes
Gutachten vorgelegt, das beweisen soll, dass die Telekom keinen bislang noch nicht vorhandenen Markt erschließe.
Der VATM setzt seine Hoffnungen nun auf die parlamentarischen Beratungen zur TKG-Novelle im Deutschen Bundestag, die im September beginnen. "Wenn es dem Gesetzgeber Ernst ist mit Arbeitsplätzen, Investitionen und Innovationen, muss ein verlässlicher und zukunftssicherer Rechtsrahmen geschaffen werden. Der wird mit dem Entwurf für das TKG-Änderungsgesetz in der jetzigen Form nicht erreicht", so Grützner abschließend.