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Deutsche Telekom AG zieht vor den Bundesgerichtshof. Der Ex-Monopolist will auf diesem Weg das Speicherverbot der IP-Adressen von Flatrate-Nutzern aufheben. Das Landgericht Darmstadt
untersagte der damaligen Telekom-Tochter T-Online im Herbst vergangenen Jahres, diese Flatratedaten zu speichern. Eine Speicherung ist in Deutschland bislang nur zu Abrechnungszwecken erlaubt, Nutzer von Internet-Flatrates aber bezahlen eine monatliche Pauschale. Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.
Begründung eingereicht
Das Landgericht selbst hatte aufgrund des niedrigen Streitwerts keine Revision zugelassen. Um nun aber überhaupt vor dem Bundesgerichtshof ziehen zu können, muss die Telekom zunächst zugelassen werden. Nach Informationen des Online-Magazins
Heise.de hat die Deutsche Telekom nun die Begründung zu der angestrebten Revision beim Bundesgerichtshof offiziell eingereicht.
Der Telekom-Anwalt beantragt laut Heise.de, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Darmstadts "teilweise abzuändern", den Beschluss des Berufungsgerichts "teilweise aufzuheben" und die Klage insgesamt abzuweisen. Hilfsweise solle das Landgericht Darmstadt angehalten werden, seine Entscheidung neu zu verhandeln. Die erforderlichen Systemänderungen würden im ersten Jahr Kosten von 40.950 Euro verursachen, für jedes weitere Jahr kämen 27.300 Euro hinzu.
Verbot fällt auch mit Vorratsdatenspeicherung
Vor dem Verbot des Landgerichts Darmstadt speicherte T-Online die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang. Vor Gericht zog damals der Privatmann Holger Voss aus Münster. Aufgrund eines provokativen Forumbeitrags wurde er zunächst selbst angeklagt. Seine Identität konnte über die bei T-Online gespeicherten IP-Adressdaten ermittelt werden. Voss drehte den Spieß um und verklagte T-Online - erfolgreich.
Doch auch ohne eine künftige Klage der Deutschen Telekom dürfte das Speicherverbot nicht mehr von allzu langer Dauer sein. Tritt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft, so werden alle Internetprovider spätestens im März 2009 europaweit zur Speicherung der Flatratedaten
verpflichtet sein.