Die Vorstellungen davon, wie weit ein jeder Recht auf Datenschutz und Privatsphäre hat, gehen dieser Tage ziemlich weit auseinander. Während der
Bundestag einen Gruppenantrag auf Prüfung der umstrittenen
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ablehnt, gibt nun der Kieler Landtag der EU-Kommission Kontra. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten,
Klage einzureichen.
Kiel klagt gegen Brüssel
Über den Europäischen Gerichtshof wollen die Abgeordneten so die Herausgabe eines internen Dokuments erzwingen, das ihnen vorher durch die EU-Kommission selbst verweigert wurde. Die Kieler machen sich Gedanken um ihre Grundrechte: die EU-Richtlinie sieht eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Daten von E-Mail, Telefon und Handy für einen Zeitraum von sechs Monaten vor. Bei Handytelefonaten und SMS soll neben den Verbindungsdaten, also den Angaben wer mit wem und wann kommuniziert hat, auch der Standort des jeweiligen Nutzers gespeichert werden. Da diese Regelung für alle gilt, macht sich der Kieler Landtag Sorgen um die verfassungsrechtlich geschützten Rechte seiner Abgeordneten.
Zusammenarbeit verweigert
Um die Auswirkungen darauf analysieren zu können, hatten die schleswig-holsteinischen Politiker die rechtlichen Grundlagen unter die Lupe nehmen wollen. Die Generalsekretärin der EU-Kommission, Catherine Day, verwehrte den Kielern jedoch die Einsicht in die entsprechenden Dokumente, mit der Begründung, dass die Kommission nicht verpflichtet sei, einem nationalen oder regionalen Parlament interne Dokumente zu übermitteln. Das sehen die Politiker aus dem hohen Norden anders und berufen sich dabei auf Artikel 10 des EG-Vertrages: dort sei der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und einem nationalen deutschen Verfassungsorgan verankert.
"Assoziation mit Stasi-Akten"
Widerspruch regt sich auch an anderen Stellen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sprach sich erst kürzlich auf einer Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin dafür aus, wegen zahlreicher rechtlicher Bedenken die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zunächst auszusetzen. Dieser Forderung schließen sich Gegner wie der
Arbeitskreis Datenspeicherung natürlich an. "Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", erklärt deren Jurist Patrick Breyer. Bettina Winsemann von der Datenschutzinitiative STOP1984 teilt diese grundsätzlichen Bedenken: Für eine freie und demokratische Gesellschaft sei eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorstellbar. "Datenvorräte, die, einmal angelegt, bei Bedarf abgesucht werden können, wecken hierzulande Assoziationen mit den Stasi-Akten der DDR", so Winsemann. "Wer weiß, dass seine Daten über Monate hinweg gespeichert werden, der wird sein Verhalten entsprechend anpassen. Dies wäre das Ende einer freien Kommunikation als Grundlage unseres demokratischen Staates."