Die neue Wohnung macht Laune. Mitten in der Stadt gelegen und trotzdem ruhig. Neu eingezogen erst einmal das Notebook aufgeklappt und siehe an: Ganze fünf WLANs finden sich in der Nachbarschaft. Da muss ja eigentlich gar kein eigener Internet-Anschluss mehr gelegt werden, dafür wird bares Geld gespart. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Was den einen als kleines Goodie für seine neue Wohnung erfreut, betreiben andere Zeitgenossen professionell: So genannte Wardriver haben die Suche nach offenen Netzwerken zu ihrer Lebensaufgabe gemacht. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Mit einem WLAN-fähigen Laptop, einem GPS-Empfänger und möglicherweise einer Antennen-Verlängerung gehen die Wardriver zu Fuß oder mit dem Auto auf Jagd nach offenen, kabellosen Netzwerken. Was sie finden, wird in Datenbanken wie Wigle.net niedergeschrieben - für jeden frei zugänglich.
Gezielte Rechner-Suche
Neben den Wardrivern gibt es auch die WLAN-Cracker: Sie suchen nicht nur gezielt mit dem Rechner nach offenen Netzwerken. Mit Hilfe von Sniffer-Tools sind auch versteckte und verschlüsselte Netzwerke nicht vor ihnen sicher. Und findige Hacker haben sogar herausgefunden, dass sich selbst WPA-verschlüsselte WLAN-Netze innerhalb kurzer Zeit knacken lassen, wenn der Einlogg-Vorgang, das so genannte Handshake, abgehört werden kann und das Passwort schwach genug ist, um per Brute Force geknackt zu werden. Die WLAN-Cracker nutzen dieses Wissen, um fremde Netze zu stören, Accesspoints zu übernehmen oder einfach fremde Netze zu benutzen.
Dieser Typ Wardriver handelt nach deutschem Recht kriminell. Nicht, weil sie nach den Netzwerken suchen, sondern weil er versucht, geschützte Netzwerke zu öffnen. So gibt es im deutschen Strafgesetz einen speziellen Paragraphen, der genau diese Sachlage unter Strafe stellt. Eigentlich wurde er ursprünglich gegen Computer-Spionage und Hacking ins Leben gerufen, der Wortlaut von §202a allerdings trifft auch auf Wardriver mit Hacking-Ambitionen zu.